Lüneburg, 24.3.2001, Auftaktdemonstration gegen den Castor-Transport nach GorlebenBilder

Atomare Wiederaufarbeitung

Ständige Quelle radioaktiver Verseuchung und nach deutschem Atomgesetz illegal
Aus einem Hintergrundpapier von GREENPEACE-Deutschland e.V.


1. Einleitung

Mit dem harmlos klingenden Wort "Wiederaufarbeitung" wird die chemische Abtrennung von Uran und Plutonium aus sogenannten "abgebrannten", hochradioaktiven Brennelementen bezeichnet. Nach dem Einsatz in den Atomkraftwerken werden die Brennelemente in der Wiederaufarbeitung einem aufwendigen und schwer beherrschbaren chemischen Prozeß unterzogen. 

Ziel ist es, das im abgebrannten Brennstoff enthaltene Uran und Plutonium von anderen radioaktiven Stoffen zu trennen, um es in neuen Mischoxid-Brennelementen wieder einsetzen zu können. Die Atomindustrie spricht deshalb gerne vom "geschlossenen Brennstoffkreislauf". 

Doch von "Recycling" kann keine Rede sein, denn das Atomabfallvolumen steigt durch das aufwendige Wiederaufarbeiten um mehr als das 20-fache. Bei jeder Bearbeitungsstufe entstehen neue flüssige, feste oder gasförmige radioaktive Abfälle, die durch Abgaben über den Kamin, durch Ableitungen ins Meer oder als Atommüll an Land "entsorgt" werden. Bisher sind rund 30 Tonnen des hochgiftigen Plutoniums, dem Grundstoff für den Bau von Atombomben, bei der Wiederaufarbeitung deutschen Atommülls im Ausland angefallen. 

Die Technik der Wiederaufarbeitung wurde in den USA gegen Ende des Zweiten Weltkriegs aus militärischen Gründen entwickelt. Erst in den sechziger Jahren wurde damit begonnen, die äußerst komplizierte und aufwendige Technologie auch für zivile Zwecke zu erproben. 

In Europa sind drei kommerzielle Wiederaufarbeitungsanlagen in Betrieb: die zwei britischen Anlagen in Sellafield (Cumbrien, Mittelwestengland) und Dounreay im Norden Schottlands und die Anlage La Hague in der Normandie in Frankreich. Der Bau einer deutschen Wiederaufarbeitungsanlage im bayrischen Wackersdorf wurde Ende der 80er Jahre auf Betreiben der Energieversorgungsunternehmen (EVU) aufgrund finanzieller und technischer Probleme sowie anhaltenden Widerstands der Bevölkerung gegen dieses Atomprojekt gekippt. 2,6 Milliarden DM Gelder wurden in den oberpfälzischen Sand gesetzt.

2. Radioaktive Verseuchung durch die Wiederaufarbeitung

Die Wiederaufarbeitungsanlagen sind eine ständige Quelle radioaktiver Verseuchungen. 97 % aller radioaktiven Einleitungen in die Meere in Nordeuropa stammen aus den drei Anlagen La Hague, Sellafield und Dounreay. Die Betreiber entledigen sich eines Teils des bei der Wiederaufarbeitung anfallenden Atommülls auf einfache und billige Weise: Radioaktive Abluft entweicht über Kamine in die Atmosphäre. Flüssiger Atommüll wird ins Meer gepumpt. Feste atomare Abfälle stapeln sich in Fässern und Spezialbehältern auf den Geländen der Wiederaufarbeitungsanlagen und sollen an die Auftragsländer Deutschland, Japan, Schweiz, Belgien und die Niederlande zurückgeliefert werden. Damit ist die Wiederaufarbeitung der Atomprozeß, auf den mit Abstand die höchsten radioaktiven Ableitungen in die Umwelt entfallen. 

2.1 Wiederaufarbeitung am französischen Cap de La Hague

Nahe Cherbourg in der Normandie, am Cap de la Hague, befinden sich zwei Wiederaufarbeitungsanlagen (UP 2 und UP 3) mit weiteren der Plutoniumfabrik (Usine Plutonium -UP) zugeordneten Nebenanlagen. Betreiber der Wiederaufarbeitungsanlage ist die Companie Generale des Matieres Nucleaires (COGEMA), die sich zu 89 % im Besitz des staatlich kontrollierten Commisseriat a l'energie atomique (CEA) befindet. Dieses "Komisariat" ist für die französische Atomwaffenproduktion und das gesamte Atomwaffentestprogramm verantwortlich. Die übrigen 11 % sind im Besitz des staatlichen französischen Ölmultis Total. Damit liegt die Verantwortung für diese Anlage zu 100 % beim französischen Staat. Direkt benachbart ist ein Atommüllendlager, das Centre de Stockage de la Manche, in dem oberflächennah 535.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfall vergraben sind. Seit Juni 1994 wird nicht mehr eingelagert, da die Kapazität des Lagers erschöpft ist.

Jedes Jahr werden 230 Millionen Liter radioaktiver Flüssigmüll in den Atlantik und den Ärmelkanal eingeleitet. Die jährlich mit diesen Abwässern abgegebene Radioaktivität hat sich im Zeitraum von 1989 bis 1995 verfünffacht. Die Werte für die Einleitung des radioaktiven Jod-129 lagen beispielsweise 1995 um den Faktor 10 höher als im Jahr 1980. Die radioaktiven Abwässer aus La Hague gelangen über den Golfstrom durch den Ärmelkanal in die Nordsee und die deutsche Bucht. Den Südwesten Norwegens erreichen sie in weniger als 15 Monaten.

Die "Behandlung der Abwässer" aus der Wiederaufarbeitung beschränkt sich in La Hague auf die Lagerung, die Vermischung mit anderen Abwässern, die Verdünnung und die gezielte Einleitung ins Meer. Die Einleitungen werden in Chargen vorgenommen. Die Abwässer werden über eine 5 km lange Pipeline, die in 28 m Tiefe rund 1,7 km vor der Küste endet, ins Meer gepumpt. Die maximal zulässigen Jahreswerte für die radioaktiven Abgaben sind an die technischen Möglichkeiten der Anlage angepaßt und erlauben keine Aussage über die Ungefährlichkeit der Emissionen. Die Abgaben von La Hague an radioaktivem Jod-129 überschritten mit 1.530 Milliarden Becquerel im Jahr 1995 den deutschen Grenzwert von 300 Becquerel pro Jahr inkorporierter Dosis um das 5,1 Milliardenfache. 

2.2 Die größte britische Wiederaufarbeitungsanlage Windscale/Sellafield

Berüchtigt für ihre fortgesetzte und planmäßige Umweltverseuchung ist die von der staatlichen British Nuclear Fuels Ltd. (BNFL) betriebene Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield. Mehr als eine halbe Tonne des hochgiftigen Plutoniums hat BNFL bis heute neben zahlreichen anderen radioaktiven Stoffen in die Irische See eingeleitet. Die Pipeline mußte mehre Male verlängert werden, um die Grenzwerte der Plutoniumablagerungen im Sediment am Pipelineausgang nicht zu überschreiten. 

Rund neun Millionen Liter radioaktiver Abwässer verseuchen täglich die Irische See. Auch aufgrund technischer Probleme mit der 1994 in Betrieb genommenen zweiten Wiederaufarbeitungsanlage THORP (Thermal Oxide Reprocessing Plant) hat die Betreiberfirma Ende 1996 erneut einen Antrag auf Erhöhung der ohnehin schon großzügig bemessenen Grenzwerte gestellt. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Genehmigungen erteilt, die den am Standort sich erhöhenden radioaktiven Abgaben angepaßt wurden. Im Zeitraum 1993 bis 1995 wurde beispielsweise 27mal (!) soviel radioaktives Technetium-99 (Tc-99) in die Irische See eingeleitet wie in vergleichbaren Zeiträumen zuvor. So verwundert es nicht, daß Fische, Krebse und Muscheln in der Nähe von Sellafield inzwischen Tc-99-Werte aufweisen, die um den Faktor 40 höher liegen als 1993. Krebse aus der Irischen See weisen 13mal so hohe Radioaktivitätswerte auf, wie sie die Europäische Kommission der Bevölkerung nach einem Atomunfall gesetzlich zumutet.

Aufgrund der Meeresströmung verteilen sich die radioaktiven Abwässer von Sellafield weiträumig. Spätestens in neun Monaten erreichen sie die Nordsee, gelangen über die Ringströmung in der Nordsee in die Deutsche Bucht, dann teilweise in die Ostsee und werden weiter an Skandinavien vorbei in die Barents- und Kara-See gespült. Im Mai wiesen kanadische Wissenschaftler des Bedford Institutes für Ozeanographie in Halifax erstmals radioaktive Isotope aus der Wiederaufarbeitung Sellafield in der kanadischen Arktis nach. 

Der Plan, direkt unter der Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield ein Endlager für den anfallenden radioaktiven Müll zu errichten (NIREX), um den Müllnotstand kurzfristig zu entschärfen, wurde von der britischen Regierung im März 1997 aufgrund der unzureichenden geologischen Bedingungen gestoppt. Dies war das erste Mal in der Geschichte der britischen Atomindustrie, daß ein Projekt aufgegeben werden mußte. Damit steht auch die britische Atomindustrie vor dem Problem, kein Endlager zur Verfügung zu haben und die akuten Entsorgungsfragen nicht lösen zu können. Sie droht - wie die gesamte Atomindustrie weltweit - an ihren eigenen Abfällen zu ersticken. 

2.3 Die zweite britische Wiederaufarbeitungsanlage im schottischen Dounreay

Eine der beiden am Standort Dounreay im Norden Schottlands befindlichen Wiederaufarbeitungsanlagen wurde 1996 aufgrund eines Unfalls für unbestimmte Zeit stillgelegt. Die zweite Anlage ist zur Wiederaufarbeitung von hochangereichertem Uran und Brennelementen aus Forschungsreaktoren gebaut worden. Auch deutscher Brennstoff aus dem Berliner Hahn-Meitner-Institut wurde zur Bearbeitung nach Dounreay verbracht. Die Wiederaufarbeitung in Dounreay ist im Vergleich zu den Anlagen in Sellafield und La Hague kleiner dimensioniert. Dennoch führten die zahlreichen Aktivitäten an diesem Standort in den vergangenen 40 Jahren zu erheblicher radioaktiver Verseuchung der Umwelt und besonders des Meeres. Die Einleitungen sollen nach dem Willen des Betreibers, der staatlich kontrollierten United Kingdom Atomic Energy Authority (UKAEA), erhöht werden. Für Krypton-85 ist eine Verdreifachung der eingeleiteten Radioaktivität beantragt. 

Die radioaktiven Abwässer der Wiederaufarbeitung von Dounreay vereinigen sich mit den von Süden um die Nordspitze Schottlands strömenden radioaktiven Abwässern der Anlage in Sellafield und gelangen in Nordsee, Deutsche Bucht und Barents-See. 

3. Die Folgen der radioaktiven Einleitungen für Mensch und Umwelt

Die radioaktiven Einleitungen gefährden Mensch und Umwelt. Radioaktive Teilchen lagern sich am Meeresboden ab, werden mit der Meeresströmung weiträumig verteilt und reichern sich über die Nahrungskette in Algen, Muscheln und Fischen an. Der Mensch steht am Ende der Nahrungskette. So verwundert es nicht, wenn inzwischen wissenschaftlich bewiesen ist, daß in der Umgebung aller drei Wiederaufarbeitungsanlagen die Raten an Krebserkrankungen deutlich über den landesdurchschnittlichen Werten liegen.

Gesundheitsstatistiken für die Gegend um La Hague waren bisher immer geheime Verschlußsache. Doch zu Beginn des Jahres 1997 legten zwei französische Wissenschaftler eines renommierten medizinischen Forschungsinstituts in Besancon die Ergebnisse ihrer Vergleichsstudien zu Krebsraten um die Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague vor. Die Leukämierate bei Kindern und Jugendlichen bis 25 Jahre liegt im Umkreis von 35 Kilometern um die Wiederaufarbeitungsanlage La Hague um den Faktor drei höher als im französischen Landesdurchschnitt. Die signifikant höhere Leukämierate der dortigen Bevölkerung steht in direktem Zusammenhang mit zwei Risikofaktoren: den Freizeitaktivitäten der dortigen Bevölkerung am Strand und dem verstärkten Verzehr von lokal gefangenem Fisch und Muscheln. Der Aufenthalt von schwangeren Frauen am Strand führt sogar zu einem 4,5-fach höheren Leukämierisiko bei Müttern und Kindern. Verursacht werden die hohen radioaktiven Werte am Strand und in der Nahrungskette durch die Abgaben des gasförmigen und flüssigen Atommülls aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in die Atmosphäre und ins Meer. 

In der Grafschaft Cumbrien in der unmittelbaren Umgebung von Sellafield liegt das Leukämierisiko für Kinder bis zum zehnfachen über dem Landesdurchschnitt. 

In Dounreay im Norden Schottlands liegt das Krebsrisiko mehr als dreimal höher als im Landesdurchschnitt. Damit stimmen die Ergebnisse aller wissenschaftlichen Untersuchungen über die Gesundheitsgefährdung der um die Wiederaufarbeitungsanlagen lebenden Menschen grundsätzlich überein: Die ständigen radioaktiven Belastungen aus den Wiederaufbereitungsanlagen erhöhen das Krebsrisiko in der Bevölkerung nachweislich. Schon im Normalbetrieb sind die atomaren Wiederaufarbeitungsanlagen ständige Quelle radioaktiver Emissionen und Abwässer, die sich trotz enormer Verdünnung im Ärmelkanal, in der Irischen See und Nordsee in Umwelt und Nahrungskette anreichern. Mit den Meeresströmungen treiben die kontaminierten Abwässer um die Kontinente. 

Erkenntnisse über die Strömungsverhältnisse in den Meeren konnten fatalerweise über die radioaktiven Isotope aus den Wiederaufarbeitungsanlagen gewonnen werden.

Diese weltweite Verschmutzung unserer Meere geht auf das Konto dreier Punktquellen: die europäischen Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield, Dounreay und La Hague !

Verantwortlich für diese Verseuchung sind die Betreiber der Anlagen, die Regierungen, die die Genehmigungen aussprechen und die Atomstromproduzenten, die Verträge mit den Betreibern abgeschlossen haben und ihren atomaren Müll dort wiederaufarbeiten lassen.

4. Die Wiederaufarbeitung weltweit 

In den großtechnisch arbeitenden Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield werden abgebrannte Brennelemente aus Deutschland, Japan, Schweiz, Belgien, Niederlande und Frankreich wiederaufgearbeitet. 

Das Land mit den weltweit meisten Atomkraftwerken, die USA, haben sich schon frühzeitig von der kommerziellen Wiederaufarbeitung verabschiedet. Bereits seit Ende der 70er Jahre verfolgen die USA das weniger gefährliche, müllärmere und billigere Konzept der direkten Endlagerung. Aus diesen Gründen wurde die fast fertige Wiederaufarbeitungsanlage in Barnwell/SC (USA) nicht in Betrieb genommen. 

Russische Wiederaufarbeitungsanlagen liegen in Ozersk (Tscheljabinsk-65) nahe Kystym im Ural, in Krasnojarsk-26 (Zheleznogorsk) am Jenissej in Ostsibirien und bei Seversk (Tomsk 7) in Westsibirien. Die Wiederaufarbeitung in Rußland diente ausschließlich militärischen Interessen und hat Menschen und Umwelt in unvorstellbarem Maße radioaktiv verseucht. Am militärischen Atomstandort Krasnojarsk ist seit den 70-iger Jahren die erste russische Wiederaufarbeitungsanlage (RT2) zur kommerziellen Nutzung in Planung. In den 80iger Jahren wurde mit dem Bau begonnen, doch ist sie bis heute nicht fertiggestellt. Sie soll in großtechnischem Maßstab Brennelemente des WWER-1.000 Typs wiederaufarbeiten. 

In Japan haben Pläne zur Wiederaufarbeitung durch die Unfallserie der letzten Monate schwere Rückschläge hinnehmen müssen. Die Wiederaufarbeitungsanlage in Tokai ist nach dem Explosionsunglück Anfang März diesen Jahres voraussichtlich bis zum Jahr 2001 außer Betrieb. Dort wurden bisher rund 12 % aller in Japan anfallenden abgebrannten Brennelemente wiederaufgearbeitet. Die restlichen Brennelemente gehen in die zwei europäischen Wiederaufarbeitungsanlagen. Die japanische Atomindustrie ist der größte ausländische Kunde in Sellafield und der zweitgrößte in La Hague.

Schon heute werden die Abfälle von rund der Hälfte aller Atomkraftwerke über die direkte Endlagerung und nicht die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente "entsorgt". Die USA, Spanien, Schweden und Kanada haben sich definitiv gegen die Wiederaufarbeitung entschieden. In Belgien bestehen konkrete Absichtserklärungen, die Verträge mit COGEMA zu kündigen. Die deutschen Energieversorger diskutieren schon lange Kostennachteile und Unwirtschaftlichkeit der Wiederaufarbeitung gegenüber der direkten Verbringung des Atommülls in Endlager. Entscheidender Nachteil der Variante der sogenannten "direkten Endlagerung" ist, daß Endlager für hochradioaktiven Atommüll bisher weder in Deutschland noch weltweit gefunden werden konnten.

5. Wiederaufarbeitung deutschen Atommülls 

Bisher wurden rund 90 Prozent der in deutschen Atomkraftwerken angefallenen abgebrannten Brennelemente zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich gebracht. Deutsche Energieversorgungs-unternehmen und Atomstromproduzenten, die Verträge mit La Hague haben, sind die Preussen-Elektra (PE), die Bayernwerke, die Hamburger Elektrizitätswerke (HEW), die Neckarwerke, das Badenwerk, die Energieversorgung Schwaben (EVS) und die Rheinisch Westfälischen Energie AG (RWE). Verträge mit dem Betreiber der Anlage in Sellafield haben als größte deutsche Energieversorgungsunternehmen (EVU) die Bayernwerke, PreussenElektra und die RWE. Verträge über kleinere Mengen haben weitere Energieversorgungsunternehmen, die an Atomkraftwerken beteiligt sind. 

5.1 Die sogenannten „Altverträge"

Die ersten Verträge zur Wiederaufarbeitung deutschen Atommülls im Ausland wurden Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre zwischen deutschen Energieversorgungsunternehmen und den Betreibern in Großbritannien und Frankreich abgeschlossen. Die Verträge mit der COGEMA umfassen die Wiederaufarbeitung von 4.652 Tonnen Schwermetall (tSM) und die mit BNFL 884 tSM. 

Das finanzielle Vertragsvolumen dieser sogenannten Altverträge beträgt rund 13 Mrd. DM. 

5.2 Die sogenannten "Neuverträge"

1990 wurden sogenannte Neuverträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5 Mrd. DM abgeschlossen. Sie umfassen die Wiederaufarbeitung von insgesamt 3.050 tSM in La Hague (COGEMA) und Sellafield (BNFL). 

Diese Verträge unterscheiden sich im Vergleich zu den sogenannten Altverträgen dadurch, daß die Bedingungen bei Kündigung der Verträge durch die deutschen Energieversorgungsunternehmen "vorteilhafter" gestaltet sind. Die Konventionalstrafen (Pönale) bei Vertragskündigung sind im Gegensatz zu den Altverträgen, bei denen eine Pönale in Höhe der vollen Vertragssumme anfällt, je nach Zeitpunkt der Kündigung auf zwischen 15 und 95 % des gesamten Vertragswertes festgelegt. Bei höherer Gewalt - beispielsweise einem gesetzlichen Verbot der Wiederaufarbeitung durch die Bundesregierung - entfallen die Konventionalstrafen vollständig. 

5.3 Mengenbilanz

Jährlich fallen in deutschen Atomkraftwerken ca. 455 tSM an. Bis zum 31.12.1996 wurden 4.231 tSM abgebrannte, hochradioaktive Brennelemente von Deutschland nach La Hague und 477 tSM nach Sellafield verbracht. In Frankreich wurden davon mehr als 3.000 tSM bereits wiederaufgearbeitet, in Großbritannien rund 50 tSM. Damit wurde bisher überwiegend der Atommüll ins Ausland verschoben, der durch die vertraglichen Regelungen der sogenannten Altverträge erfaßt ist. Nach den Altverträgen können demnach noch rund 830 tSM in die ausländische Wiederaufarbeitung gebracht werden. 

Die vertraglich vereinbarten Mengen, die insgesamt ab dem 1.1.1997 laut Entsorgungsvorsorgenachweis noch ins Ausland gebracht werden sollen, betragen 2.930 tSM aus Alt- und Neuverträgen. Davon sollen rund 2.300 tSM nach La Hague (Frankreich) und ca. 630 tSM nach Sellafield (Großbritannien) gehen. 

5.4 Die deutsche Plutoniumproduktion 

Pro Tonne abgebranntem Brennelement sind durch den Einsatz in den Atomkraftwerken ca. 1 %, d.h. rund ein Kilogramm Plutonium entstanden, die in der Wiederaufarbeitung abgetrennt werden. 

Bisher sind durch die Wiederaufarbeitung deutscher abgebrannter Brennelemente über 30 t Plutonium separiert worden. 

Werden die schon zu den Wiederaufarbeitungsanlagen gelieferten abgebrannten Brennelemente und die derzeit über den aktuellen Entsorgungsvorsorgenachweis abgedeckten Mengen wiederaufgearbeitet, werden zusätzlich rund 46 Tonnen des Bombenstoffs Plutonium abgetrennt werden. 

Damit wird durch die Wiederaufarbeitung abgebrannter, deutscher Brennelemente insgesamt eine Plutoniummenge anfallen, die unter der Annahme des Einsatzes von 10 kg Plutonium pro Atombombe für den Bau von über 7.600 Atombomben ausreichen würde ! 

5.5 Wiederaufarbeitung aus Sicht der deutschen Energieversorgungsunternehmen

Die deutschen EVU streben seit langem aus Kostengründen einen Verzicht auf die Wiederaufarbeitung an. Die Wiederaufarbeitung ist doppelt bis dreimal so teuer als die direkte Endlagerung. Der Bundesrechnungshof rügte bereits 1993 aus diesen Gründen die Wiederaufarbeitung.

Die deutschen Atomstromer beschreiten zwei Wege, um aus der Wiederaufarbeitung auszusteigen: 

  • Ende 1994 kündigten die Betreiber der Atomkraftwerke Krümmel (PreussenElektra und HEW) und Gundremmingen (RWE und Bayernwerke) ihre Verträge über die Wiederaufarbeitung von 550 tSM mit der BNFL (Sellafield). 

  • Neuverträge mit der COGEMA wurden beispielsweise von PreussenElektra und den Betreibern des AKWs Isar 2 in Zwischenlagerverträge mit der Option auf die Wiederaufarbeitung umgewandelt. Demnach soll der deutsche hochradioaktive Müll 15 Jahre in La Hague zwischengelagert danach zurück nach Deutschland gebracht werden. Die Wiederaufarbeitung selbst ist in den Verträgen nur noch als Option enthalten. Damit werden französische Gesetze, die die Lagerung ausländischen Atommülls auf dem Territorium Frankreichs verbieten, umgangen. 

6. Wiederaufarbeitung von Atommüll nach deutschem Atomgesetz illegal

Das Atomgesetz schreibt im § 9a eine "schadlose Verwertung" des deutschen Atommülls vor. Nimmt man den Gesetzestext ernst, zeigt sich, daß auf Grundlage der verursachten Verseuchung von Mensch und Umwelt durch Wiederaufarbeitung eindeutig gegen das Gebot der "Schadlosigkeit" und aufgrund unzureichender Verwertungsquoten des wiederaufgearbeiteten Urans und Plutoniums gegen das Gebot der "Verwertung" verstoßen wird. 

6.1 Keine „schadlose Verwertung"

  • Nicht schadlos: 

  • Von "schadlos" kann angesichts des inzwischen erreichten Ausmaßes der eingetretenen Schäden keine Rede sein. Radioaktive Einleitungen sind Ursache für weiträumige, weltweite Verseuchungen der Meere; radioaktive Abluftfahnen verseuchen Atmosphäre und Umgebung und signifikant erhöhte Leukämieraten zeugen von den Strahlenschäden in der Bevölkerung. 

  • Keine Verwertung: 

  • Von "Verwertung" des aus den abgebrannten Brennelementen gewonnenen Urans und Plutoniums kann aus mehreren Gründen keine Rede sein. Einerseits widerspricht die Tatsache, daß die Menge des endzulagernden Atommülls durch die Wiederaufarbeitung potenziert wird, den Grundsätzen der Verwertung. Andererseits werden selbst die bei der Wiederaufarbeitung gewonnenen und grundsätzlich wiederverwertbaren Stoffe Uran und Plutonium nicht oder nur in geringem und absolut unzureichendem Maße wieder zu neuen Brennelementen verarbeitet.

In den in diesem Zusammenhang relevanten deutschen Gesetzen (Abfallwirtschaftgesetz (AbfG), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und Atomgesetz (AtG)) werden unter dem Begriff der Verwertung "das Gewinnen von Stoffen oder Energie aus Abfällen" (AbfG), die "Erzeugung eines konkreten Nutzens" (BImSchG) und "mindestens die Umwandlung in Stoffe, von deren absehbarer tatsächlicher Nutzung ausgegangen werden kann," (AtG) verstanden. Ziel der Verwertung ist es, Ressourcen zu schonen und "aus den Abfällen einen Nutzen zu ziehen, in dem brauchbare Stoffe entzogen oder hergestellt werden bzw. nutzbare Energie erzeugt wird" (AbfG). Das Atomgesetz verschärft diesen Ressourcen- und Nutzungsaspekt noch dadurch, daß bei der Verwertung auch die mit der Radioaktivität verbundenen Gefahren gebannt werden sollen. 

Damit ist die Wiederaufarbeitung nicht Selbstzweck und stellt als solche nicht schon die Verwertung dar. Vielmehr müssen die bei der Wiederaufarbeitung anfallenden und gewonnenen Stoffe wiederverwertet werden, d.h. ein konkreter wirtschaftlicher oder sonstiger Nutzen muß aus den Eigenschaften der Stoffe gezogen werden. Dies setzt u.a. auch die Existenz eines Marktes für die Verwertungsprodukte voraus. 

Die Vervielfachung des Atommülls durch die Wiederaufarbeitung widerspricht offenkundig diesen gesetzlichen Anforderungen, 

  • weil diese Stoffe keiner Nutzung zugeführt werden können, da sie deponiert werden müssen bzw. in der derzeitigen "Entsorgungspraxis" der Wiederaufarbeitung einfach in die Atmosphäre und die Meere eingeleitet werden. 

  • weil keine Ressourcenschonung stattfindet, denn Deponieraum wird als knappe, künstlich zu schaffende Ressource durch die Verzwanzigfachung des Atommüllvolumens übermäßig beansprucht. Die Nichtexistenz von Endlagern für hochradioaktive Abfälle bzw. die Schließung von bestehenden Endlagern für schwach- und mittelaktive Stoffe an den Standorten La Hague und Sellafield aufgrund erschöpfter Kapazitäten zeugt von der Knappheit der Ressource "Deponieraum". 

  • weil die mit der Radioaktivität verbundenen Gefahren durch die Herstellung anderer radioaktiver Stoffe nicht reduziert werden. Von den radioaktiven Produkten der Wiederaufarbeitung gehen grundsätzlich die gleichen Gefahren aus wie von den zur Entsorgung bestimmten radioaktiven Reststoffen.

Darüber hinaus findet eine Verwertung der bei der Wiederaufarbeitung gewonnen Stoffe Uran und Plutonium derzeit nicht bzw. nur in einem Ausmaß statt, der die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt: 

Uran, der eine bei der Wiederaufarbeitung abgetrennte Stoff, konnte aufgrund der ungünstigen Isotopenzusammensetzung bisher nicht wieder - beispielsweise in neuen Brennelementen - eingesetzt, d.h. keinem Nutzen zugeführt werden. 

Die Bilanz bei Plutonium sieht nicht besser aus. Erst 8,5 Tonnen Plutonium (t PU) konnten durch den Einsatz von Mischoxid-Brennelementen (MOX) in deutschen Reaktoren wieder eingesetzt werden. Diese Menge von 8,5 t PU ist in Relation zu den insgesamt bisher durch die Wiederaufarbeitung von deutschem Atommüll angefallenen Plutoniummengen in Höhe von rund 30 Tonnen zu sehen. Damit konnten erst ca. 28 % des insgesamt bei der Wiederaufarbeitung „gewonnenen und abgetrennten" Bombenstoffes wieder eingesetzt werden. 

Vergleicht man diese 8,5 Tonnen Plutonium, die insgesamt nach der Wiederaufarbeitung "wiederverwertet" wurden mit der jährlichen Plutoniumproduktion in deutschen Reaktoren, wird klar, daß Wiederaufarbeitung keine "Rundumerneuerung" von Atombrennstoff bedeutet. Jährlich enthalten die abgebrannten Brennelemente, die aus den deutschen Atomkraftwerken entladen werden müssen, rund 5 Tonnen (!) Plutonium. Damit fällt jährlich in den hiesigen Atomkraftwerken eine Plutoniummenge an, die rund 60 % von dem entspricht, was bisher insgesamt überhaupt in der knapp 20-jährigen (deutschen) Geschichte der Wiederaufarbeitung wieder eingesetzt werden konnte.

Somit besteht ganz offensichtlich ein krasses Mißverhältnis zwischen dem aus der Wiederaufarbeitung gewonnen Uran und Plutonium und dem Wiedereinsatz in deutschen Atomkraftwerken. Eine Veränderung dieses Mißverhältnisses ist auf absehbare Zeit nicht in Sicht. Damit widerspricht die Wiederaufarbeitung der Intention der gesetzlich geforderten Verwertung. 

Zudem werden die von der Radioaktivität ausgehenden Gefahren der zu "entsorgenden" Stoffe durch die Wiederaufarbeitung nicht reduziert, sondern sogar noch verschärft. Durch die Wiederaufarbeitung wird der Bombenstoff Plutonium separiert, d.h. durch die Wiederaufarbeitung wird das Risiko der toxischen Kontamination, des Mißbrauchs und der Proliferation in dieser Größenordnung geschaffen. Auch dies ist ein Verstoß gegen geltende gesetzliche Anforderungen. 

6.2 Der MOX-Mythos

Das in der Wiederaufarbeitung abgetrennte Plutonium muß, um es in den Atomkraftwerken wieder einsetzen zu können, in sogenannte Mischoxid-Brennelemente (MOX-Brennelemente) "eingebaut" werden. Der Einsatz von MOX-Brennelementen in Atomkraftwerken bedarf einer besonderen atomrechtlichen Genehmigung. 

Zehn der insgesamt 19 deutschen Atomkraftwerke verfügen inzwischen über eine solche Einsatzgenehmigung. Für weitere sieben bis acht Atomkraftwerke ist die Genehmigung geplant oder beantragt. Damit sind die deutschen Atomkraftwerksbetreiber im internationalen Vergleich in Bezug auf den Einsatz von MOX-Brennelementen "weit fortgeschritten". 

Trotz dieser vergleichsweise "positiven" Bilanz in Bezug auf die MOX-Einsatzmöglichkeiten in deutschen Reaktoren als Grundvoraussetzung für die "Wiederverwertung" des aus der Wiederaufarbeitung gewonnenen Plutoniums, ist die Menge des wieder eingesetzten Plutoniums (2 - 3 Tonnen) geradezu ernüchternd. 

Anzumerken ist, daß auch durch den Einsatz des Plutoniums in den MOX-Brennelementen das Plutonium nicht vernichtet wird. 

Ganz im Gegenteil birgt gerade die Plutoniumwirtschaft über die Wiederaufarbeitung und den MOX-Einsatz die Gefahr des Mißbrauchs des Bombenstoffes. Im Gegensatz zu der Variante der "direkten Endlagerung" des abgebrannten hochradioaktiven Atommülls muß das Plutonium als Voraussetzung für den Einsatz in den MOX-Brennelementen in der Wiederaufarbeitung abgespalten und separiert werden. Damit wird es prinzipiell "frei verfügbar", weil in "grundsätzlich zugänglicher Form" damit umgegangen wird. Dies ist die entscheidende toxische, radiologische, sicherheitstechnische und proliferationsbezogene Gefahr der Plutoniumwirtschaft. 

Bei der direkten Endlagerung ist das in den Atombrennstäben enthaltene Plutonium chemisch gebunden. Die Brennstoffhülle, die den Brennstab umschließt, muß nicht zerstört werden. Damit ist ein Mißbrauch des Plutoniums bei der "direkten Endlagerung" wesentlich schwieriger. 

Bei der Wiederaufarbeitung kann nicht von „schadloser Verwertung" im Sinne des deutschen Atomgesetzes gesprochen werden. Die gesamte Genehmigungs- und „Entsorgungs"praxis deutscher Atomkraftwerke verstößt damit faktisch gegen das Gesetz und ist nach geltendem deutschen Recht illegal.

7. WAA Sellafield und La Hague in Deutschland nicht genehmigungsfähig

Die Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield, Dounreay und La Hague wären in Deutschland nicht genehmigungsfähig. Diese Aussage kann durch einen Vergleich der derzeit in britischen und französischen Wiederaufarbeitungsanlagen genehmigten Grenzwerte und den in Wackersdorf beantragten bewiesen werden. 

Dies betrifft auch die grundsätzlich verfolgten Sicherheitskonzepte in Frankreich und Großbritannien. Frankreich und England erlauben den Anlagebetreibern eine Strahlenexposition von Personen, Sachgütern und Umwelt in dem Maße, wie sie durch wirtschaftliche und soziale Abwägungen für notwendig erachtet wird ("as low as reasonable achievable"). 

In der Bundesrepublik gilt dagegen das Strahlenminimierungsgebot, d.h. die Strahlenexposition von Personen, Sachgütern und Umwelt muß "so gering wie möglich" gehalten werden ("as low as possible"). In physikalischen Einheiten ausgedrückt bedeutet dies, daß in Frankreich und Großbritannien eine Strahlenexposition von 5 Millisievert (5 mSv) pro Jahr erlaubt ist, während in Deutschland maximal 1,5 mSv pro Jahr zulässig sind. Damit liegt die Strahlenexposition in Frankreich und Großbritannien um mehr als den Faktor drei höher als in Deutschland zulässig. 

Ein Vergleich der genehmigten Grenzwerte der Abwässer der Anlagen in Sellafield und La Hague und der nicht fertiggestellten WAA in Wackersdorf unterstreicht die Aussage der Nicht-Genehmigungsfähigkeit. 

Während in Sellafield der genehmigte Grenzwert für Einleitungen von radioaktivem Tritium in die Irische See bei 3,1 x 1016 Becquerel liegt (3,1 x 1016 Becquerel entspricht 31.000 Billionen Becquerel), hätten in Wackersdorf "nur" 1,5 x 1015 oder 1.500 Billionen Becquerel Tritium-haltige Abwässer die Umwelt verschmutzen dürfen. 

Damit liegt der Grenzwert in Sellafield unter Berücksichtigung der Kapazitätsunterschiede der beiden Anlagen um den Faktor fünf höher als der für Wackersdorf vorgesehene (in Sellafield wird viermal soviel Atombrennstoff umgesetzt wie in Wackersdorf geplant war). Der Unterschied von fünf zu eins in Bezug auf die genehmigten Grenzwerte zu ungunsten der ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen läßt sich auf die Ableitungen anderer radioaktiver Stoffe übertragen. 

Fazit: Die drei ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen wären in Deutschland nicht genehmigungsfähig.

8. Die GREENPEACE-Aktivitäten

Greenpeace hat Anfang April 1997 an der Abwasserpipeline der WAA in La Hague Radioaktivitätsmessungen durchgeführt: Die Radioaktivität direkt am Abwasserrohr lag um den Faktor 3.000 höher als die der normalen Hintergrundstrahlung. Grund genug für Greenpeace, Anzeige gegen COGEMA zu erstatten. 

Die zuständige Präfektur hat zeitgleich eigene Messungen durchgeführt. Sie hat die Meßergebnisse von Greenpeace inzwischen bestätigt. Mitte Mai sah sie sich daraufhin zum Handeln gezwungen: Der dortige Strand vor La Hague ist mittlerweile für das öffentliche Leben gesperrt. 

Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Greenpeace-Anzeige anerkannt und geht den Vorwürfen derzeit weiter nach.

9. Die GREENPEACE-Forderungen

Die Greenpeace-Forderungen in Bezug auf die OSPAR-Konferenz und den Skandal der radioaktiven Ableitungen aus der Wiederaufarbeitung lauten: 

  • Die Einleitungen radioaktiver Abfälle, insbesondere aus den Wiederaufarbeitungsanlagen, müssen sofort gestoppt werden. 

  • Die Bundesregierung muß als absolute Minimalforderung auf der kommenden OSPAR-Konferenz die Initiative der fünf europäischen Länder zur mittelfristigen Reduktion aller radioaktiven Einleitungen mit allen Mitteln unterstützen. 

  • Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente muß weltweit sofort eingestellt werden, weil 

    • sie die Probleme mit dem Atommüll nicht löst, sondern im Gegenteil verschärft, 

    • sie kein Beitrag zum Recycling darstellt, 

    • die in den Wiederaufarbeitungsanlagen angewendete Technologie nicht beherrschbar ist und schon im Normalbetrieb Umwelt und Bevölkerung ständig radioaktiv verseucht, 

    • die Plutoniumwirtschaft den militärischen Mißbrauch des Bombenstoffs geradezu provoziert, 

    • die Verschiebung des Atommülls mit unverantwortlichen Transportrisiken verbunden ist und damit die Frage der Entsorgung und der Endlagerung in keiner Weise gelöst wird. 

  • Die derzeitige Genehmigungspraxis in Bezug auf die Verschiebung des deutschen Atommülls in die ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen muß sofort geändert werden. Die Wiederaufarbeitung muß gesetzlich verboten werden. 

  • Die Atommüllproduktion muß durch den Ausstieg aus der risikoreichen Atomenergie beendet werden.

GREENPEACE Deutschland e.V., Hamburg im Juni 1997


La Hague

Aktivitäten von Greenpeace 1997

Januar 1997: Die Wissenschaftler Prof. Jean-Francois Viel und Dominique Pobel von der Universität Besancon weisen in einer Studie nach, daß die radioaktiven Einleitungen der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague Schäden bei Mensch und Umwelt verursachen. Demnach besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der dreifach erhöhten Blutkrebsrate bei Kindern und Jugendlichen und deren Lebensgewohnheiten ("Aufenthalt am Strand" und "Verzehr von lokal gefangenem Fisch und Schalentieren"). Bisher wurden Untersuchungen dieser Art sowie Gesundheitsstatistiken aus dieser Region unter Verschluß gehalten.

8. April 1997: Greenpeace erstattet Anzeige gegen COGEMA (Compagnie Générale des Matières Nucléaires), die Betreiberfirma der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague, und fordert sie auf, die Einleitung radioaktiver Abwässer in den Atlantik sofort zu stoppen. Die Radioaktivität, die Greenpeace direkt am Abwasserrohr gemessen hat, liegt um den Faktor 3.900 höher als in der Umgebung. Diese Forderung wird auch an die französische Regierung und an die deutschen, holländischen, belgischen, japanischen und schweizerischen Atomkraftwerksbetreiber gerichtet.

13. Juni 1997: Greenpeace unternimmt von ihrem Schiff Rainbow C aus weitere Untersuchungen. Entnommene Sedimentproben vom Meeresgrund in der Nähe der Mündung des Einleitungsrohres zeigen ebenfalls eine hohe Strahlenbelastung: Die Radioaktivität im Meeresboden am Ende des Abwasserrohres weist Höchstbelastungen von 146.100 Becquerel Cobalt-60 und 1.300 Becquerel Americium-241 pro Kilogramm Sediment auf und ist damit als Atommüll einzustufen. Zum Vergleich: Die Belastung mit Cobalt-60 liegt rund 30.000 mal höher als die Belastung des Rheinsediments durch den Betrieb anliegender Atomkraftwerke. Greenpeace belegt, daß die Wiederaufarbeitung von Atommüll in La Hague nicht der nach dem deutschen Atomgesetz geforderten "schadlosen Verwertung" entspricht.

17. Juni 1997: Greenpeace wird durch die COGEMA massiv in der Aufklärung der radioaktiven Verseuchung von Mensch und Umwelt behindert. Am Abend können Greenpeace-Aktivisten den Diebstahl von Ausrüstung und Probegeräten durch COGEMA-Mitarbeiter filmen. Greenpeace erstattet abermals Anzeige gegen COGEMA, diesmal wegen Diebstahls.

20. Juni 1997: Erneute Proben, die direkt aus dem Abwasser der Wiederaufarbeitungsanlage gezogen wurden, enthalten eine siebzehnmillionenfach höhere Radioaktivität als normales Meerwasser. Die Proben weisen eine Beta-Aktivität zwischen 209 und 216 Millionen Becquerel pro Liter auf. Normales Seewasser enthält nur 12 Becquerel.

27. Juni 1997: Greenpeace bringt Abwässer aus der Anlage zurück nach Deutschland. Im Hamburger Hafen legt das Greenpeace-Schiff "Rainbow C" mit Proben des flüssigen und festen Strahlenmülls an Bord an. Zollbeamte verplomben daraufhin die Sicherheitsbehälter und erklären die Einfuhr des strahlenden Materials für genehmigungspflichtig.

9. Juli 1997: Das Strahlenlabor der Hamburger Umweltbehörde bestätigt, daß die von Greenpeace nach Hamburg gebrachten Proben aus La Hague als Atommüll zu klassifizieren sind. Nach deutschem Gesetz ist die Einleitung derartiger Abfälle verboten. Das Abwasser enthält nach offizieller Analyse bis zu 160 Millionen Becquerel Tritium pro Liter. Die erhöhten Plutoniumkonzentrationen klassifizieren die Sedimentproben zudem als kernbrennstoffhaltigen Abfall.

14.-18. Juli 1997: Greenpeace-Aktivisten bringen den Umweltministern der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen Proben des radioaktiven Atommülls aus La Hague zurück. In diesen Bundesländern betriebene AKW lassen ihre abgebrannten Brennelemente in La Hague wiederaufarbeiten. Die Politiker und die Betreiber sind damit mitverantwortlich für die Verseuchung von Umwelt und Meer an der Küste der Normandie.

1. August 1997: Greenpeace veröffentlicht die Untersuchungen von Proben durch die Universität Bremen. In ihrem Abschlußbericht kommen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, daß die Wasser- und Sedimentproben nicht nur alarmierend hohe Werte des hochgiftigen Plutoniums enthalten, sondern auch hohe Belastungen mit Strontium aufweisen. Die Strontium-Belastung liegt im Sediment bei 29.200 Bq/kg und im Abwasser bei 2.860 Bq/Liter. Dies ist insofern alarmierend, als Untersuchungen in den Zähnen von Kindern aus der Umgebung der britischen Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield eine erhöhte Strontium- und Plutoniumkonzentration nachgewiesen haben.

1. September 1997: Die COGEMA hält an ihrem Vorhaben fest, die Innenwände ihrer Abwasserpipeline zu säubern. Bei diesem Vorgang werden stark radioaktive Ablagerungen abgekratzt. Greenpeace verlangt von COGEMA die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Bei den Arbeiten ist eine Zunahme der radioaktiven Verseuchung zu befürchten. Die Umweltverträglichkeitsprüfung, die auch der EURATOM-Vertrag vorschreibt, wurde nicht durchgeführt.

2. September 1997: Greenpeace protestiert beim Atomkraftwerk im bayerischen Grafenrheinfeld gegen den Abtransport eines CASTOR-Behälters nach La Hague. Die deutsche Atomindustrie ist der größte Kunde in La Hague und damit mitverantwortlich für die Verseuchung des Atlantiks. Greenpeace fordert die Aufkündigung der Verträge zur Wiederaufarbeitung.

4. September 1997: Das Greenpeace-Schiff Beluga startet von Hamburg aus nach La Hague. Geplant ist, weitere Proben vom Meeresboden zu entnehmen sowie die Rohrreinigung durch COGEMA zu dokumentieren. Vor Ort will Greenpeace den Druck auf die COGEMA zum Stopp der Einleitungen verstärken.

5.September 1997: Greenpeace begrüßt den Schritt der britischen und französischen Regierung für die Reduzierung der radioaktiven Einleitungen bei der OSPAR Konferenz in Brüssel, an der Anrainerstaaten des Nordostatlantiks teilnehmen. Die deutsche Regierungsdelegation bleibt bei ihrem Beschluß, weiterhin an ihrem Kompromißvorschlag festzuhalten.

7. September 1997: 40 Greenpeace-Aktivisten klettern auf das Dach des Atomkraftwerkes Brunsbüttel, um gegen den bevorstehenden CASTOR-Transport nach La Hague zu protestieren. "Atommüll aus Deutschland - Blutkrebs in La Hague" steht auf dem 300 m2 großen Greenpeace-Transparent am AKW-Gebäude.

9. September 1997: Die französische Regierung (Gesundheitsministerium) teilt den Medien mit, daß es bei Arbeiten der COGEMA am Abwasserrohr einen Unfall gegeben habe, bei dem ca. 50 kg radioaktive Rückstände auf den Meeresboden gelangt sein sollen. In der Nacht zum 10.9. untersuchen Greenpeace-Taucher den Meeresboden am Ende des 5 km langen Abwasserrohres. Sie entdecken, daß COGEMA-Taucher mittels Spaten und Absaugvorrichtungen den Meeresboden abtragen und in Fässer laden. Somit sollen die Folgen des Unfalles vertuscht werden. Greenpeace nimmt Sedimentproben und bringt sie zur Analyse in ein unabhängiges Labor.

10. September 1997: COGEMA setzt mit Unterstützung der Küstenwache ein Tauchverbot für Greenpeace in dem betroffenen Küstenabschnitt durch. An diesem Tag kann Greenpeace keine weiteren Unterwasser-Dokumentationen durchführen. COGEMA-Taucher setzen unterdessen die Aufräumarbeiten am Abwasserrohr vor der Küste fort.

11. September 1997: Greenpeace erstattet gegen COGEMA die dritte Anzeige und fordert den sofortigen Stopp der Aufräumarbeiten am Abwasserrohr und den Stopp der radioaktiven Einleitungen. COGEMA hat nach Ansicht der Umweltorganisation gegen Umweltauflagen (Wassergesetz, "Feldpolizeiordnung") verstoßen und gefährdet durch die Arbeiten die Umwelt.

Am Morgen fährt die Beluga, begleitet von Marine- und Zollbooten, in das Gebiet um die Abwasserpipeline. Greenpeace ist in der Lage, die COGEMA-Taucher direkt bei der Arbeit am Meeresboden und am Abwasserrohr zu beobachten und zu filmen: Die COGEMA-Taucher versuchen eiligst, den Meeresboden abzusaugen. Dabei werden auch große Mengen radioaktiv belasteten Materials aufgewirbelt und weiträumig mit der Strömung verteilt. Greenpeace nimmt weitere Proben.

Der für die Anzeige von Greenpeace zuständige Richter in Cherbourg, Monsieur Chevallier, entscheidet am Nachmittag, sofortige Ermittlungen gegen COGEMA einzuleiten. Die Arbeiten der COGEMA am Abwasserrohr sollen untersucht, das Ausmaß der radioaktiven Verseuchung richterlich festgestellt und eine mögliche Umweltgefährdung gestoppt werden. Dennoch wird ein erneutes Auslaufen des Greenpeace-Schiffs Beluga zur Fortsetzung der Aufklärungsarbeiten von der französischen Marine verhindert.

13. September 1997: Greenpeace-Taucher entdecken in der Nähe des COGEMA-Einleitungsrohres bei erneuten Tauchgängen zwei Fässer mit radioaktiven Abfällen. Die Fässer befinden sich in 7 Meter Tiefe und liegen nur 250 Meter vom öffentichen Strand entfernt. COGEMA hat hier ein Lager für das beim Einleitungsrohr ausgetretene radioaktive Material eingerichtet. Greenpeace-Messungen zeigen, daß die Strahlung der Fässer bis zu 4000 mal stärker ist als die Hintergrundstrahlung. Greenpeace fordert das französische Umweltministerium auf, die COGEMA-Arbeiten sofort zu unterbinden und den Strand zu sperren. Einen Tag später weist ein französisches Gericht COGEMA an, die Fässer auf dem Meeresgrund zu bergen und ordnet deren Untersuchung an.

15. September 1997: Um gegen weitere Atommülltransporte zur französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague zu protestieren, klettern rund 30 Greenpeace-Aktivisten am frühen Morgen auf einen Verladekran am Bahnhof Würzburg. Mit diesem Kran sollte ein Castor-Behälter aus dem bayerischen Atomkraftwerk Grafenrheinfeld verladen werden. Die Aktivisten entrollen ein Transparent mit der Aufschrift: "Kein Atommüll in die Nordsee - Stoppt Castor nach La Hague".

Unterdessen gibt die französische Umweltministerin Dominigue Voynet bekannt, daß sie rasch Klarheit über die von Greenpeace im Meer vor der WAA La Hague gefundenen radioaktiven Fässer schaffen will. Sie wies die französische Atomenergiebehörde an, diesen Vorfall zu untersuchen.

16. September 1997: Die Polizei beendet am Morgen gewaltsam den Greenpeace-Protest am Verladekran im Bahnhof Würzburg. Die Aktivisten hatten fast 30 Stunden ausgeharrt.

Gegen 18 Uhr teilt die französische Umweltministerin in Paris der Presse mit, daß sich COGEMA bei den Reinigungsarbeiten am Abflußrohr nicht an die Anweisungen der Atomsicherheitsbehörde gehalten habe. Außerdem fordert sie COGEMA auf, eine Möglichkeit auszuarbeiten, die radioaktiven Einleitungen ins Meer in Zukunft auf Null ("zero discharges") zu reduzieren.

17. September 1997: Einem großen Polizeiaufgebot zum Trotz haben sich drei Greenpeace-Aktivisten mehrere Tage unbemerkt in einem Spezialwaggon versteckt, welcher abgebrannte Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Grafenrheinfeld nach La Hague transportieren sollte.

Als Arbeiter am frühen Morgen am Bahnhof Gochsheim bei Schweinfurt mit Verladearbeiten beginnen, ertönt aus dem Inneren des Waggons plötzlich über Megaphon die Forderung zur Stillegung der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague sowie die Einstellung aller Castor-Transporte. Bei der gewaltsamen Räumung durch die Polizei wird ein Greenpeacer leicht verletzt. Das Bayernwerk gibt am gleichen Vormittag bekannt, daß der geplante Atomtransport aufgrund eines Streiks der französischen Bahnarbeiter auf unbestimmte Zeit verschoben sei.

Mit einem gecharterten Flugzeug werden auf Kosten von COGEMA Journalisten von Paris für eine Pressekonferenz nach La Hague gebracht. Zu sagen haben die Betreiber der Wiederaufarbeitungsanlage jedoch nicht viel, jedenfalls nichts neues. Bei einem Ortstermin am Strand überrascht Greenpeace die COGEMA mit einer Video-Lifeübertragung der Einleitung am Ende der Pipeline. Greenpeace-Taucher filmen unter Wasser die Stelle, wo sich noch immer radioaktive Fässer befinden, die Journalisten am Strand können sich so selbst ein Bild von den kastrophalen Zuständen machen. Unter der erdrückenden Beweislast muß COGEMA schließlich ihr Versagen eingestehen.

Die französische Atomsicherheitsbehörde verhängt eine gebührenpflichtige Verwarnung gegen COGEMA wegen Verschweigens des Unfalls bei den Reinigungsarbeiten. Sie untersagt die Fortsetzung der Reinigungsarbeiten an der Pipeline bis auf weiteres.

19. September 1997: Die COGEMA versucht gerichtlich gegen Greenpeace vorzugehen. Vor einem Gericht in Cherbourg/Nordfrankreich soll über eine einstweilige Verfügung verhandelt werden, mit der die COGEMA jede weitere Untersuchung der Umweltschäden durch die Einleitung radioaktiven flüssigen Atommülls in den Ärmelkanal verbieten lassen will. Das Gericht soll demnach eine Strafandrohung von einer halben Million Francs gegen Greenpeace aussprechen, falls sich Schiffe oder Taucher erneut dem Einleitungsrohr nähern.

22.September 1997: Der Versuch von COGEMA, gegen die Greenpeace-Arbeiten vorzugehen, scheitert. Das Gericht weist den Anspruch der Firma klar zurück.

23. September 1997: Greenpeace demonstriert in Gochsheim gegen den sechsten und letzten CASTOR-Transport für dieses Jahr aus dem Atomkraftwerk Grafenrheinfeld nach La Hague.

25. September 1997: Greenpeace überreicht PreussenElektra in Hannover die Meßergebnisse der Proben von Krebsen aus La Hague und fordert das Stromversor- gungsunternehmen auf, die Wiederaufarbeitungsverträge mit COGEMA sofort zu kündigen. PreussenElektra betreibt sechs Atomkraftwerke in Deutschland, die zu über 85% ihrer abgebrannten Brennelemente in La Hague wiederaufarbeiten lassen.

26. September 1997: Taucher der COGEMA enthüllen anonym in den französischen Medien, daß nicht 50 Kilo radioaktiver Müll bei den Säuberungsarbeiten ins Meer gelangt sind, sondern mehr als 500 Kilo! Diese wurden erst zwei bis drei Wochen später aufgeräumt, wobei das meiste durch die Strömungsverhältnisse bereits weit verdriftet war.

28. September 1997: Greenpeace informiert die Öffentlichkeit über die gefährlichen Mengen von Plutonium und Strontium in den La Hague-Sedimenten: 71.000 Becquerel/kg Plutonium 238 und 42.900 Becquerel/kg Plutonium 239-240 sowie 1,610.000 Becquerel/kg Strontium.

1. Oktober 1997: Wegen der Genehmigung der Lieferung abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung nach La Hague klagen zwei französische Staatsbürger gegen die Bundesregierung. Greenpeace unterstützt diese Unterlassungsklage. Während einer Pressekonferenz in Bonn stellt Greenpeace die Klageschrift vor und fordert von den deutschen Atomkraftwerksbetreibern, die Wiederaufarbeitungsverträge mit COGEMA zu kündigen. Von der Bundesregierung fordert Greenpeace das gesetzliche Verbot der Wiederaufarbeitung im Ausland.

2. Oktober 1997: Auf einer Pressekonferenz in Paris belegt Greenpeace, daß COGEMA gegen die Einleitungslizenzen verstößt. Bei Wasserproben, die direkt dem Einleitungsrohr der Wiederaufarbeitungsanlage entnommen wurden, hat Greenpeace festgestellt, daß die Größe der mit dem Flüssigmüll eingeleiteten Feststoffe die in den Lizenzen genehmigten Werte überschreitet.

Durch den Einsatz von Spezialfiltern konnte nachgewiesen werden, daß COGEMA radioaktive Feststoffe von einer Größe bis zu 65 Mikron (1 Mikron=1 Millionstel Meter) einleitet. Laut Lizenz sind aber nur Partikel bis zu 25 Mikron erlaubt. Greenpeace erstattet daraufhin Anzeige gegen COGEMA und fordert die Stillegung der Anlage. Mit einer Enscheidung über diesen Eilantrag wird am 14. Oktober gerechnet.


Links

Lüneburger Initiativen gegen Atomanlagen (Liga)
Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg
Castor-Nix-Da - Die Webseiten um den Widerstand gegen die Castor-Transporte
X-tausendmal quer überall - eine Kampagne für eine gewaltfreie Sitzblockade gegen den Castortransport
akte-nix - Anti-Atom-Infostelle Bonn
Anti Atom aktuell - Zeitung für die sofortige Stillegung aller Atomanlagen
Lexikon der Atomwirtschaft
Greenpeace
Robin Wood - Fachgruppe Energie
Bürgerinitiative 'Kein Atommüll in Ahaus'
Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim