Berlin, 19.5.2001, Demonstration für die Abschaffung der Residenzpflicht
Stoppt die staatliche Kriminalisierung von Bewegung!
Aufruf: Bundesweite Aktionstage und Demonstration "Gegen die Residenzpflicht"
17. bis 19. Mai 2001 in Berlin
In einem demokratischen Land wäre der einzige Grund für die Kontrolle und Überwachung von Personen durch die Polizei eine gravierende Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der Schutz der BürgerInnen. Eine solche Kontrolle geschähe auf der Grundlage der Verfassung durch ein Organ des Staates. Dabei dürfte nicht nach Herkunft, Religion, Hautfarbe oder Rasse der kontrollierten Person unterschieden werden. Die Realität in Deutschland ist jedoch eine andere.
Apartheid in Deutschland
Flüchtlinge in Deutschland sind das Opfer des Residenzpflichtgesetzes, eines Systems von Aufenthaltszuweisungen und -beschränkungen, vergleichbar mit der Ära der Apartheid in Südafrika. Auch Deutschland hat seine "Passgesetze" und seine Homelands. Es ist Flüchtlingen verboten, sich in Deutschland frei zu bewegen. Sie dürfen den ihnen als Wohnort zugewiesenen Landkreis nicht verlassen und sind verpflichtet in einer ihnen zugewiesenen Flüchtlingsunterkunft (oft abgelegen oder mitten im Wald) zu wohnen. Die Realität dieser Gesetze ist die Unterwerfung der MigrantInnen unter erniedrigende Polizeikontrollen. Diese Kontrollen finden auf der Basis von äusserlich sichtbaren Unterschieden zu den weissen Mehrheitsdeutschen statt.
Bewegungsfreiheit ist nicht verhandelbar und sollte in jeder demokratischen Gesellschaft geschützt werden, denn sie ist die Grundlage, auf der sich die menschliche Persönlichkeit erst entwickeln kann.
Artikel 13 (1) der auch von Deutschland unterzeichneten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt: "Jeder Mensch hat das Recht auf Bewegungsfreiheit und auf freie Wahl des Wohnortes innerhalb eines Staates". Wir protestieren deshalb entschieden gegen diese Form der Polizeikontrollen, die uns diskriminieren und unsere Bewegungsfreiheit unter völliger Missachtung unserer Menschenwürde und unserer Menschenrechte einschränken. Wie die Passgesetze der Apartheidära in Südafrika ist auch die Residenzpflicht Grundlage für rassistisch motivierte selektive Polizeigewalt nach den Unterscheidungskriterien von "Rasse", Hautfarbe, Religion und Nationalität. Dies ist nicht nur grundgesetzwidrig und unzivilisiert. Es gefährdet vor allem die Flüchtlinge; die allgemeine Unsicherheit, in der Flüchtlinge und MigrantInnen leben, wird so staatlich gefördert.
Das Residenzpflichtgesetz kriminalisiert unser Recht auf Bewegung
Diese Polizeikontrollen, die uns daran hindern, uns von einem Ort zum anderen zu bewegen, – und zwar ohne dass wir straffällig geworden wären – bedeuten bewusst zugefügtes schweres physisches und psychisches Leid, ausgelöst von staatlichen Institutionen. Wir werden mit willentlicher Brutalität unmenschlich und erniedrigend behandelt und in unserer persönlichen Entwicklung bedroht, nicht selten sogar zerstört. Geschützt von Staat und Gesetz zementieren deutsche Polizeibeamte tagtäglich den institutionellen Rassismus, verstossen gegen den Datenschutz, indem sie in unsere Privatsphäre eindringen und in die Privatsphäre derjenigen Deutschen, die zu Flüchtlingen und MigrantInnen in Verbindung stehen. Sie tun dies um ein Gesetz umzusetzen, das uns unser Recht auf Bewegungsfreiheit abspricht.
Auf der Grundlage von § 36 des Ausländergesetzes und § 56 des Asylverfahrensgesetzes werden wir zu Kriminellen gestempelt. Wir werden erkennungsdienstlich behandelt und unter Zwang fotografiert, unsere Fingerabdrücke werden genommen und eine Kriminalakte über uns angelegt. In den Polizeikontrollen, die gegen unsere Bewegungsfreiheit zielen, werden wir wie Kriminelle behandelt. Wir werden das Opfer von staatlich gedeckter Polizeibrutalität, werden geschlagen und müssen uns ausziehen, bekommen den Finger in den Hals gesteckt und in den Anus, eine Behandlung, die einige von uns schon das Leben gekostet hat.
Wir nennen dies Apartheid, weil die Residenzpflicht, diese deutschen "Passgesetze", uns zu öffentlich Verdächtigen machen, ohne dass wir Kriminelle sind; weil wir aus rassistischen Gründen eingesperrt werden, ohne ein Verbrechen begangen zu haben – und dies alles "legal" auf der Grundlage von § 59 und § 85 (2) Asylverfahrensgesetz. Für den wiederholten Verstoss gegen die Residenzpflicht können wir mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden, die Entscheidungsgewalt darüber liegt bei den staatlichen Stellen. Oder wir können für den Verstoss gegen die Residenzpflicht zu einer Geldstrafe von bis zu 5.000 DM verurteilt werden (nach AsylVfG § 86). Und wenn wir die Strafe (bei einem Einkommen von nur 80 DM Bargeld monatlich) nicht bezahlen können, müssen wir wie Zwangsarbeiter oder Sklaven arbeiten. Dies ist politische und wirtschaftliche Ausbeutung, wie sie die Vereinten Nationen in Artikel 4, 5, 6, 9, 13 und 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verboten haben.
Wir werden mit diesen Polizeikontrollen kriminalisiert, wie Kriminelle oder Mörder behandelt. Aber es geht noch weiter Ein Flüchtling kann festgenommen und für bis zu 18 Monate bis zu seiner Abschiebung inhaftiert werden, ohne dass er kriminell geworden ist - all das auf legaler Grundlage (geregelt in § 57 Ausländergesetz und Art. 59 AsylVfG). Sind wir Reisende gleichgestellt mit Mördern in Eurem Land? Wir protestieren gegen rassistische Kontrollen, grundlose Festnahmen und Haft und den institutionalisierten Rassismus!
Eine weltweite mörderische Allianz
Deutsche haben oft die Tatsache vergessen oder verdrängt, dass sie mehr als andere Länder von dem internationalen Recht auf Asyl profitiert haben, zuerst in der Zeit des Nationalsozialismus, als unzählige Deutsche überall in der Welt um Asyl nachsuchten, ein zweites Mal nach dem Zweiten Weltkrieg, als sogar schuldige Nazis im Ausland Zuflucht fanden, teilweise in den selben Ländern aus denen heute Flüchtlinge und MigrantInnen nach Deutschland kommen – Flüchtlinge die unter dem Schutz der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der UN stehen. Aber wie ist die Lage in Deutschland heute? Die deutsche Realität ist bestimmt von der politisch gewollten Zerschlagung des individuellen und fundamentalen Rechts des Individuums auf Asyl. Wir wollen die deutsche Gesellschaft in diesem Kontext an ihre historischen Verpflichtungen erinnern. Die repressive Politik gegen Flüchtlinge durch den deutschen Staat wirkt weltweit und eskaliert ständig. Die deutschen Behörden arbeiten dabei engstens mit den Faschisten, Diktatoren und korrupten Regimen der Herkunftsländer der Flüchtlinge zusammen.
Wir protestieren
Wir protestieren und rufen zur sofortigen Abschaffung der Residenzpflicht auf. Wir tun dies in Fortsetzung unseres politischen Kampfes für menschliche Freiheit im Exil. Denn die Residenzpflicht schränkt auch unser Recht auf Meinungs- und Redefreiheit sowie das Recht auf Vereinigung ein und verstösst damit gegen die Artikel 13, 19, 20, 27 und 29 der von Deutschland unterzeichneten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Jeder Kompromiss mit der Einschränkung des Rechts des Einzelnen auf Bewegungsfreiheit und mit der Beschränkung von Flüchtlingen auf Aufenthaltsbereiche ist der Ausdruck politischer und wirtschaftlicher Korruption, bedeutet Diskriminierung und stellt einen groben Verstoss gegen die Menschenrechte dar. Ebenso die Zusammenarbeit mit den korrupten Regimes der Herkunftsländer, die zur Vernichtung der Kritik der Flüchtlinge daran führt.
Wir fordern ein Ende der Polizeikontrollen, die uns das Recht nehmen, frei zu leben. Denn Bewegung ist Leben und Freiheit. Wir fordern Freiheit in einem als demokratisch angesehenen Staat.
Schluss mit rassistischen Gesetzen!
Nieder mit der Residenzpflicht und den Apartheid-Gesetzen Deutschlands!
Stoppt die staatliche Kriminalisierung von Bewegung durch den deutschen Staat!
Bewegungsfreiheit ist unser Recht!
Wir fordern Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in Deutschland!
Leistet Widerstand gegen diese Gesetze!
Übt zivilen Ungehorsam!
Nieder mit der Residenzpflicht nach § 36 Ausländergesetz und § 56 Asylverfahrensgesetz!
Für Bewegungsfreiheit für alle Flüchtlinge!
Wir bitten alle interessierten Einzelpersonen und Organisationen, die als UnterstützerInnen der Aktionstage aufgenommen werden möchten, sich bei folgender Kontaktadresse zu melden:
The Voice Göttingen, email: The_VOICE_Goettingen@gmx.de
Da Flüchtlinge kein Geld besitzen, um die Kampagne zu finanzieren oder an ihr teilnehmen zu können, sind Spenden absolut notwendig. Am dringendsten werden Spenden für die Finanzierung von Bussen, mit denen die Flüchtlinge nach Berlin kommen können, und für ihre Verpflegung während der Aktionstage.
Spendenkonto:
Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (FFM) e.V.
Konto Nr. 610024264, Stichwort: Residenzpflicht
Berliner Sparkasse, BLZ 10050000
Es können Spendenquittungen ausgestellt werden.
Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen in Deutschland
Koordination der Kampagne:
The VOICE Africa Forum, Schillergässchen 5, 07745 Jena, Thüringen
Tel: +49(0)3641-665214, -423794,
Fax: -423795, -420270
Mobil: +49(0)175-3267398, +49(0)170-4750618
Email: The_VOICE_Jena@gmx.de
In Zusammenarbeit mit:
Brandenburger Flüchtlingsinitiative, Eisenhartstrasse 13, 14469 Potsdam
Tel/Fax: +49(0)331-716499 und
Antirassistische Initiative, Yorckstrasse 59, 10965 Berlin
Tel: +49(0)30-7857281, Fax: -7869984, Email: ari@ipn.de
Weitere Informationen unter:
www.humanrights.de
www.umbruch-bildarchiv.de
www.freespeech.org/inter/residenz
The VOICE Africa Forum, Jena
Aufruf: Protestmarsch und Aktionen, 17. bis 19. Mai 2001 in Berlin
Wir fordern die sofortige und bedingungslose Abschaffung des gegen die Flüchtlinge in Deutschland gerichteten Apartheid-Residenzpflichtgesetzes!
Wir protestieren gegen die ständigen Kontrollen und die Unterdrückung von Flüchtlingen durch deutsche Behörden und gegen die Politiker und Legislative, die diese verantworten. Bewegungsfreiheit ist unser individuelles und fundamentales Recht!
Beteiligt euch an Aktionen zivilen Ungehorsams!
In einem demokratischen Land wäre der einzige Grund für die staatliche Kontrolle und Überwachung von Personen eine gravierende Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der Schutz der BürgerInnen. Eine solche Kontrolle geschähe auf der Grundlage der Verfassung durch ein Organ des Staates. Dabei dürfte nicht nach Herkunft, Religion, Hautfarbe oder Rasse der kontrollierten Person unterschieden werden. Die Realität in Deutschland ist jedoch eine andere.
Flüchtlinge in Deutschland sind das Opfer der Residenzpflichtgesetzes, eines Systems von Aufenthaltszuweisungen und -beschränkungen, vergleichbar mit der Ära der rassistischen Apartheid in Südafrika. Auch Deutschland hat seine "Passgesetze". Es ist Flüchtlingen verboten, sich in Deutschland frei zu bewegen. Sie dürfen den ihnen als Wohnort zugewiesenen Landkreis nicht verlassen und sind verpflichtet in einer ihnen zugewiesenen Flüchtlingsunterkunft (oft abgelegen oder mitten im Wald) zu wohnen. Die Realität dieser Gesetze ist die Unterwerfung der MigrantInnen unter erniedrigende Polizeikontrollen. Diese Kontrollen finden auf der Basis von äußerlich sichtbaren Unterschieden zu den weißen Mehrheitsdeutschen statt.
Bewegungsfreiheit ist nicht verhandelbar und sollte in jeder demokratischen Gesellschaft geschützt werden, denn sie ist die Grundlage, auf der sich die menschliche Persönlichkeit erst entwickeln kann.
Artikel 13 der auch von Deutschland unterzeichneten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt: Jeder Mensch hat das Recht auf Bewegungsfreiheit und auf freie Wahl des Wohnortes innerhalb eines Staates. Wir protestieren deshalb entschieden gegen diese Form der Polizeikontrollen, die uns diskriminieren und unsere Bewegungsfreiheit unter völliger Missachtung unserer Menschenwürde und unserer Menschenrechte einschränken. Wie die Passgesetze der Apartheidära in Südafrika ist auch die Residenzpflicht Grundlage für rassistisch motivierte selektive Polizeigewalt nach den Unterscheidungskriterien von "Rasse", Hautfarbe, Religion und Nationalität. Dies ist nicht nur grundgesetzwidrig, es ist vor allem unzivilisiert. Es gefährdet die Flüchtlinge, die allgemeine Unsicherheit, in der Flüchtlinge und MigrantInnen leben, wird so staatlich gefördert.
Diese Polizeikontrollen, die uns daran hindern, uns von einem Ort zum anderen zu bewegen, - und zwar ohne dass wir straffällig geworden wären - bedeuten bewusst zugefügtes schweres physisches und psychisches Leid, bewusst ausgelöst von staatlichen Institutionen. Wir werden mit willentlicher Brutalität unmenschlich und erniedrigend behandelt und in unserer persönlichen Entwicklung bedroht, nicht selten sogar zerstört. Geschützt von Staat und Gesetz zementieren deutsche Polizeibeamte tagtäglich den institutionellen Rassismus, verstoßen gegen den Datenschutz, indem sie in unsere Privatsphäre eindringen und in die Privatsphäre derjenigen Deutschen, die zu Flüchtlingen und MigrantInnen in Verbindung stehen. Sie tun dies, um ein Gesetz umzusetzen, das uns unser Recht auf Bewegungsfreiheit abspricht.
Auf der Grundlage von § 36 des Ausländergesetzes und § 56 des Asylverfahrensgesetzes werden wir zu Kriminellen gestempelt: Wir werden erkennungsdienstlich behandelt und unter Zwang fotografiert, unsere Fingerabdrücke werden abgenommen und eine Kriminalakte über uns angelegt. In den Polizeikontrollen, die sich gegen unsere Bewegungsfreiheit richten, werden wir wie Kriminelle behandelt. Wir werden das Opfer von staatlich gedeckter Polizeibrutalität, werden geschlagen und müssen uns ausziehen, bekommen den Finger in den Hals gesteckt und in den Anus, eine Behandlung, die einige von uns schon das Leben gekostet hat.
Wir nennen dies Apartheid, weil die Residenzpflicht, diese deutschen "Passgesetze", uns zu öffentlich Verdächtigen machen, ohne dass wir Kriminelle sind; weil wir aus rassistischen Gründen eingesperrt werden, ohne ein Verbrechen begangen zu haben - und dies alles "legal" auf der Grundlage von § 59 und § 85 (2) Asylverfahrensgesetz. Für den wiederholten Verstoß gegen die Residenzpflicht können wir mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden, die Entscheidungsgewalt darüber liegt bei den staatlichen Stellen. Oder wir können für den Verstoß gegen die Residenzpflicht zu einer Geldstrafe von bis zu 5.000 DM verurteilt werden (nach AsylVfG § 86). Und wenn wir die Strafe (bei einem Einkommen von nur 80 DM Bargeld monatlich) nicht bezahlen können, müssen wir als zusätzliche Strafe wie Zwangsarbeiter oder Sklaven arbeiten.
Dies ist übelste Ausbeutung, wie sie die Vereinten Nationen in Artikel 4, 5, 6, 9, 13 und 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verboten haben. Wir werden mit diesen Polizeikontrollen kriminalisiert, wie Kriminelle oder Mörder behandelt. Aber es geht noch weiter: Ein Flüchtling kann festgenommen und für bis zu 18 Monate bis zu seiner Abschiebung inhaftiert werden, ohne dass er kriminell geworden ist - all das auf legaler Grundlage (geregelt in § 57 Ausländergesetz und Artikel 59 Asylverfahrensgesetz). Sind wir Reisende gleichgestellt mit Mördern in Eurem Land? Wir protestieren gegen rassistische Kontrollen, grundlose Festnahmen und Haft und den institutionalisierten Rassismus!
Deutsche haben oft die Tatsache vergessen oder verdrängt, dass sie mehr als andere Länder von dem internationalen Recht auf Asyl profitiert haben, zuerst in der Zeit des Nationalsozialismus, als unzählige Deutsche überall in der Welt um Asyl nachsuchten, ein zweites Mal nach dem Zweiten Weltkrieg, als sogar schuldige Nazis im Ausland Zuflucht fanden, teilweise in den selben Ländern aus denen heute Flüchtlinge und MigrantInnen nach Deutschland kommen - Flüchtlinge die unter dem Schutz der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der UN stehen. Aber wie ist die Lage in Deutschland heute? Die deutsche Realität ist bestimmt von der politisch gewollten Zerschlagung des individuellen und fundamentalen Rechts des Individuums auf Asyl. Wir wollen die deutsche Gesellschaft in diesem Kontext an ihre historischen Verpflichtungen erinnern.
Die repressive Politik gegen Flüchtlinge durch den deutschen Staat wirkt weltweit und eskaliert ständig. Die deutschen Behörden arbeiten dabei engstens mit den Faschisten, Diktatoren und korrupten Regimen der Herkunftsländer der Flüchtlinge zusammen.
Wir protestieren und rufen zur sofortigen Abschaffung der Residenzpflicht auf, die es nur in Deutschland seit 1982 gibt. Wir tun dies in Fortsetzung unseres politischen Kampfes für menschliche Freiheit im Exil. Denn die Residenzpflicht schränkt auch unser Recht auf Meinungs- und Redefreiheit sowie das Recht auf Vereinigung ein und verstößt damit gegen die Artikel 13, 19, 20, 27 und 29 der von Deutschland unterzeichneten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Jeder Kompromiss mit der Einschränkung des Rechts des Einzelnen auf Bewegungsfreiheit und mit der Beschränkung von Flüchtlingen auf Aufenthaltsbereiche ist der Ausdruck politischer Korruption, bedeutet Diskriminierung und stellt einen groben Verstoß gegen die Menschenrechte dar.
Wir fordern ein Ende der Polizeikontrollen, die uns das Recht nehmen, uns frei zu bewegen, die uns das Recht nehmen, frei zu leben. Denn Bewegung ist Leben und Freiheit. Wir fordern Freiheit in einem als demokratisch angesehenen Staat.
Hört damit auf, rassistische Gesetze umzusetzen. Es gibt nur eine Menschheit, sie kann nicht aufgespalten werden, auch nicht vom deutschen Staat.
Die Zeit ist reif, gegen diese Gesetze zivilen Ungehorsam zu leisten.
Nieder mit der Residenzpflicht, den Apartheid-Gesetzen Deutschlands!
Bewegungsfreiheit ist unser Recht! Deutschland ist für Flüchtlinge nicht sicher!
17.-19. Mai 2001 Protestmarsch und Aktionen in Berlin
Für die Abschaffung der Residenzpflicht nach Asylverfahrensgesetz § 56 und Ausländergesetz § 36!
Wir fordern Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in Deutschland!
Da Flüchtlinge kein Geld besitzen, um die Kampagne zu finanzieren und überhaupt an ihr teilnehmen zu können, sind Spenden absolut notwendig. Am dringlichsten ist die Finanzierung von Bussen und anderen Reisemöglichkeiten, ohne viele Flüchtlinge nicht kommen können.
Spendenkonto: 0231633905, BLZ: 860 100 90 PostBank Leipzig;
Stichwort: Berliner Residenzpflicht Protest
Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen in Deutschland
Koordinierung der Kampagne: The VOICE Africa Forum, Flüchtlings-Menschenrechtsgruppe, Schillergässchen 5, 07745 Jena, Thüringen, Tel.:0049(0)3641/665214, 423794, Fax: 03641/423795, 420270. Mobilfunk: +49(0)175/326 7398, 0170/475 0618, E-mail: The_VOICE_Jena@gmx.de
In Zusammenarbeit mit: Brandenburger Flüchtlingsinitiative
Karawane-Koordination: Internationaler Menschenrechtsverein Bremen. Münchenerstr. 17, 28215 Bremen
Tel. 0421/557 7093, Fax: 0421/557 7094 oder 0421/3466068. Email: mail@humanrights.de
www.humanrights.de
www.umbruch-bildarchiv.de
www.freespeech.org/inter/residenz
Berliner Vorbereitungsbündnis c /o Antirassistische Initiative, Yorckstr. 59, 10965 Berlin,
Tel. 0 30-785 7281, Fax 030-786 9984, E-mail ari@ipn.de
Movement is our right!
Einladung zur Pressekonferenz: Bundesweite Aktionstage und Demonstration 'Gegen die Residenzpflicht', 17. bis 19. Mai in Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
Flüchtlinge aus dem gesamten Bundesgebiet veranstalten vom 17. bis 19. Mai auf dem Schlossplatz in Berlin-Mitte Aktionstage für ihr Recht auf freie Bewegung. Aus diesem Anlass laden wir Sie am Dienstag, den 15.05.2001, zu einer Pressekonferenz um 11.00 Uhr ins Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, in Prenzlauer Berg ein.
Unter dem Motto "Movement is our Right" fordern die Flüchtlinge die Abschaffung der Residenzpflicht. Dieses Gesetz gibt es europaweit nur in Deutschland und ist mit den Passgesetzen des Apartheitsystems in Südafrika vergleichbar. Flüchtlinge erhalten Aufenthaltszuweisungen und Aufenthaltsbeschränkungen. Es ist ihnen verboten, den zugewiesenen Landkreis ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde zu verlassen. Selbst der Besuch bei einer Ärztin muss bewilligt werden.
Mehrere Flüchtlinge sind mittlerweile verurteilt worden, weil sie das Menschenrecht, sich frei zu bewegen, für sich in Anspruch genommen haben. Die ständigen Polizeikontrollen zur Durchsetzung der Residenzpflicht finden auf der Basis von äusserlich sichtbaren Unterschieden zu den mehrheitlich weissen Deutschen statt. Diese rassistische Praxis kriminalisiert alle Flüchtlinge.
Während der Aktionstage wohnen die Flüchtlinge auf dem Schlossplatz in einer Zeltstadt. Hier finden die meisten kulturellen und politischen Veranstaltungen statt. Am Donnerstag übergeben die Flüchtlinge ein Memorandum an den Bundestag. Eine Grossdemonstration findet am Samstag statt.
Auf der Pressekonferenz am 15. Mai stehen Ihnen von den Veranstaltern Gaston Edua und Osaren Igbinoba, The Voice Africa Forum, Jena, sowie Betty Muriehi und Christopher Nsoh, Flüchtlingsinitiative Brandenburg, Potsdam, zur Verfügung. Juristische Fragen beantworten AnwältInnen des Republikanischen Anwaltsvereins und der Berliner Strafverteidigervereinigung.
Wenn Sie an der Pressekonferenz teilnehmen möchten, bitten wir Sie herzlich uns per e-mail Bescheid zu geben.
Pressekontakt: ag.oeff@berlin.de
Mit freundlichen Grüssen
Die PresseAG
Die KARAWANE für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen,
THE VOICE Africa Forum e.V. Refugee Human Right Group (Jena),
Flüchtlingsinitiative Brandenburg (Potsdam),
Bündnis gegen die Residenzpflicht (Berlin)
Apartheid abschaffen
Berlin: Aktionstage gegen Residenzpflicht
Artikel von Rainer Balcerowiak in Junge Welt vom 16.5.2001
"Wir verstehen uns nicht nur als Opfer, sondern wir bringen den Deutschen ein Geschenk." Selbstbewußt präsentierten Osaren Igbinoba, Flüchtling aus Kamerun und Mitglied beim The VOICE Afrika Forum Jena, und andere Flüchtlinge aus Afrika am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Berlin die Kampagne "Movement is our right" (Bewegung ist unser Recht), die am morgigen Donnerstag mit einer mehrtägigen Aktion in Berlin gegen die Residenzpflicht für Flüchtlinge demonstrieren will. In einer Gesellschaft, deren politische Führer zwar angeblich den Rassismus bekämpfen, aber auf der anderen Seite rassistische Gesetze verabschieden, wolle man allen hier lebenden Menschen ein Signal geben, daß viele Flüchtlinge nicht bereit sind, sich mit dieser Form von Apartheid abzufinden.
In der Tat steht der Paragraph 56 des Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) in krassem Widerspruch zur auch von Deutschland anerkannten "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", in deren Artikel 13 es heißt: "Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates". Das deutsche AsylVfG schreibt hingegen fest: "Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt." Zuwiderhandlungen können mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder Geldstrafen bis 5 000 Mark geahndet werden - eine absurde Idee angesichts der Tatsache, daß die meisten Flüchtlinge nur 80 Mark Bargeld pro Monat erhalten. Die Ahndung der Versuche vieler Flüchtlinge, ihre Freunde und Verwandten in anderen Landesteilen zu besuchen, als "Straftaten" hilft obendrein, die Mär von der "besonders hohen Ausländerkriminalität" am Leben zu erhalten. Ausnahmegenehmigungen werden äußerst restriktiv vergeben.
So wurde der Wunsch vieler Flüchtlinge, für die Teilnahme an einer Konferenz von The VOICE Afrika in Jena teilnehmen zu dürfen, abschlägig beschieden. Viele Flüchtlinge und besonders Kinder litten an PTSD (Post traumatic stress disorder), einer psychischen Erkrankung, die durch die staatlich verordnete extreme Einschränkung der Bewegungsfreiheit noch verschlimmert werde, beschrieb Elisabeth Ngooum von der Flüchtlingsinitiative Brandenburg eine der schlimmsten Folgen der Residenzpflicht.
"Wir bringen die Existenz dieses schändlichen Gesetzes selber in die Öffentlichkeit, weil es niemand für uns tun kann", beschreibt Igbinoba das Anliegen der Aktionstage. Man wolle nicht andere für sich sprechen lassen, sondern selber aktiv werden. Natürlich freue man sich über jegliche Unterstützung von deutschen Organisationen und Einzelpersonen, so Igbinoba. Die meisten Deutschen wüßten allerdings überhaupt nichts von der Existenz dieses Apartheidgesetzes.
Den Auftakt wird am Donnerstag um 10 Uhr ein Marsch zum Bundestag bilden, wo ein von vielen Unterzeichnern , darunter auch mehrere Bundestagsabgeordnete der PDS, getragenes Memorandum zur Abschaffung der Residenzpflicht übergeben werden soll. Nach einer Kundgebung finden mehrere Workshops und Podiumsdiskussionen zur Asyl- und Flüchtlingspolitik statt, die am Freitag fortgesetzt werden. Auch Straßenaktionen und -feste gehören zum Programm. Am Sonnabend enden die Aktionstage mit einer großen Demonstration um zwölf Uhr auf dem Alexanderplatz.
* Weitere Informationen bei The VOICE e.V. Tel. 03641- 665214 o. 0175-3267398
3000 kamen zur Abschlußdemonstration
Bericht von den Aktionstagen: Kampagne gegen die Residenzpflicht - Campaign against Residential Restriction Law - Movement is our Right!
3000 kamen zur Abschlußdemonstration der Aktionstage gegen die Residenzpflicht
Für drei Tage war der Schlossplatz in Berlin-Mitte ungewöhnliches Domizil für Flüchtlinge und UnterstützerInnen - umgeben von Bühne, Volksküche und Infoständen entstand eine kleine Zeltstadt mitten auf der sonst von Touristen belebten Flaniermeile "Unter den Linden". Gestern endeten die Aktionstage mit einer bundesweiten Demonstration durch Stadt-Mitte. Trotz zeitweiliger Regenschauer kamen nach anfänglich eher bescheidener Teilnahme (die beiden Tage vorher waren nur rund 300-500 vorwiegend Flüchtlinge auf dem Platz) über 3000 Teilnehmerinnen aus dem ganzen Bundesgebiet.
Die OrganisatorInnen äußerten sich erschöpft aber zufrieden über die Aktionstage. Ein wesentliches Ziel konnte erreicht werden: Flüchtlinge, die sonst zumeist in abgelegenen Heimen leben müssen, konnten sich Schritt für Schritt den Schlossplatz in Berlin-Mitte "erobern" und praktisch die Residenzpflicht unterlaufen. Die meisten Flüchtlinge kamen ohne Urlaubsschein nach Berlin. Die sonst übliche Verfolgung dieser "Ordnungswidrigkeit" mußte von den Behörden toleriert werden, um den Ruf Berlins als "weltoffene Hauptstadt" nicht zu gefährden - trotz bescheidener Berichterstattung in den Medien und demonstrativer Ignorierung seitens der entscheidungsgebenen politischen Parteien. Wie in vorherigen Demonstrationen in Hannover, Cottbus, Rathenow und zahlreichen anderen Orten konnte so auch in Berlin ein Stück "Normalität" durch das Engagement der Flüchtlinge und ihrer UnterstützerInnen durchgesetzt werden. Mag sein, das das Gesetz als solches vorerst nicht abgeschafft wird, aber seine Anwendung, die Verhängung von Strafen, wird zunehmend umstrittener und peinlicher. (...)
Die eigentliche Qualität der Tage liegt für uns - neben der Sensibilisierung für das Thema Residenzpflicht - vor allem in dem neu enstandenen Netz während der Vorbereitung und Durchführung. Wann in den letzten Jahren hat es so etwas gegeben: auf fast allen Vorbereitungstreffen waren von etwa 100 Beteiligten gleichviel Flüchtlinge und MigrantInnen wie (deutsche) UnterstützerInnen. Es entwickelten sich neue Kontakte und Freundschaften. Viele Flüchtlinge drückten aus, daß die Unterstützung sie ermutigt, öffentlich und offensiv ihre Forderungen zu vertreten. Auch bei teilweiser unterschiedlicher Herangehensweise ist eine gute Voraussetzung für weitere Auseinandersetzung und Zusammenarbeit entstanden.
Spendenkonto:
Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (FFM) e.V.
Konto Nr. 610024264, Stichwort: Residenzpflicht
Berliner Sparkasse, BLZ 10050000
Es können Spendenquittungen ausgestellt werden.
Recht auf Bewegungsfreiheit auch für Flüchtlinge
Pro Asyl - Presseerklärung 5. Februar 2001
Mit der sogenannten "Residenzpflicht" werden Asylsuchende schikaniert
Erneuter Prozess gegen Aktivisten von The VOICE
PRO ASYL fordert Recht auf Bewegungsfreiheit auch für Flüchtlinge
With a restricted freedom of movement asylum seekers are harassed
A new process against activists of The VOICE
PRO ASYL demands right to freedom of movement also for refugees
In Wolfsburg steht am morgigen Dienstag erneut ein politisch aktiver Flüchtling wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht vor Gericht. Der Nigerianer Sunny Omwenyeke soll mehr als 300 DM Geldstrafe bezahlen oder ersatzweise für 30 Tage ins Gefängnis gehen, weil er für die Teilnahme an politischen Aktivitäten den Landkreis Wolfsburg mehrfach verlassen hat. Nach dem Asylverfahrensgesetz sind Asylsuchende gezwungen, für das Verlassen des ihnen zugewiesenen Aufenthaltsbereiches Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Diese werden in vielen Fällen nicht erteilt.
Sunny Omwenyeke sieht sich als Opfer einer gesetzlichen Bestimmung im Asylverfahrensgesetz, mit der Flüchtlinge oft jahrelang auf einen kleinen Bewegungsbereich begrenzt und faktisch an der politischen Betätigung gehindert werden.
Immer häufiger sind betroffene Asylsuchende nicht mehr bereit, Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren wegen einer Verletzung ihrer Aufenthaltsbeschränkung stillschweigend hinzunehmen, zumal sie oft - wie im Fall Sunny Omwenyeke - an der Wahrnehmung ureigenster Interessen, hier der Vorbereitung eines internationalen Flüchtlingskongresses, gehindert werden. Der Kameruner Cornelius Yufanyi, ebenfalls Aktivist der Gruppe The VOICE Africa Forum, hat kürzlich vor dem Amtgericht Worbis einen Teilerfolg erzielt. Die Richterin bot die Einstellung des Verfahrens an. Yufanyi aber will einen Freispruch.
PRO ASYL fordert die Abschaffung der Aufenthaltsbeschränkungsregelung im Asylverfahrensgesetz (§ 56). Viele andere Staaten kommen ohne vergleichbare Bestimmung aus. Die vom Gesetzgeber bei der Einführung der Regelung gegebene Begründung, Asylsuchende sollten auf diese Weise jederzeit greifbar sein zur Durchführung des Asylverfahrens, stimmt mit praktischen Erfordernissen nicht überein. Sind Asylsuchende bei der Zustellung wichtiger Schriftstücke nicht anwesend, gehen eventuelle Folgen ohnehin zu ihren Lasten. Die Vorgabe der jederzeitigen Erreichbarkeit macht lediglich in der Anfangsphase eines Asylverfahrens Sinn, wenn die persönliche Anwesenheit von Antragstellern aus den verschiedensten Gründen nötig ist. Als jahrelang angewendete Restriktion wird die Residenzpflicht jedoch zur bloßen Schikane.
PRO ASYL unterstützt die offensive Weigerung von Flüchtlingen, sich der obsoleten Regelung zu unterwerfen, als einen Akt des zivilen Ungehorsams auch durch die Übernahme von Rechtsanwaltskosten. Dass Menschen, die in ihrer Heimat oftmals wegen politischer Aktivitäten verfolgt wurden, mit Unverständnis auf die Tatsache reagieren, dass eine Demokratie sie an der politischen Betätigung hindert, liegt auf der Hand. Eine Politik, die Freiheitsbeschränkungen gegen Flüchtlinge für selbstverständlich hält, fördert rassistische Strukturen.