München, 2.2.2006 - Masken-Aktion gegen die Polizei-Auflagen bei den Protesten gegen die Nato-Kriegstagung |
Aktionsbündnis klagt gegen absurde Auflagen des Kreisverwaltungsreferats Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen die Sicherheitskonferenz vom 2.2.2006 Im Auflagenbescheid für die Großdemonstration am Samstag, den 4. Februar steht: "..., dass bei dem Aufzug am 04.02.06 eine Vielzahl von Teilnehmern mittels Benutzung von Gesichtsmasken das Vermummungsverbot „karikieren“ will.“ weiterhin wird gemutmaßt, dass „Auch wenn die Benutzung dieser Masken grundsätzlich nicht darauf abzielt, eine Identifizierung zu verhindern und somit vom Vermummungsverbot ... nicht erfasst ist, besteht durch das massenhafte Verwenden dieser Gesichtsverdeckungen die Gefahr, dass aus der Anonymität dieser „Masse“ heraus Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ... begangen werden“. Entsprechend wird dann „Das Mitführen und Verwenden von Gesichtsmasken wird den Teilnehmern/-innen untersagt. Hierunter fallen auch die Masken, die an einer Stabhalterung befestigt sind und nur zeitweise vor das Gesicht gehalten werden (sog. 'Venezianische Masken')." Wieder einmal wird das bei der Polizei so beliebte Gespenst von "Straftätern" unter den Demonstrationsteilnehmern herauf beschworen. Tatsächlich handelt es sich bei den vom KVR als "Venezianische Masken" bezeichneten Demonstrationsmitteln um eine sehr originelle Form des Protests gegen die Polizeipraxis des Abfilmens und Abfotografierens der DemonstrationsteilnehmerInnen. Dass dadurch irgendwelche Straftaten ermöglicht werden sollen, ist ein absurdes Hirngespinst. Wir beanspruchen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit – ohne von der Polizei registriert zu werden. Ebenso grotesk stellt sich folgende Aufforderung dar „Ferner wurden wiederholt Festnahmen der Polizei über Lautsprecherwagen bekannt gegeben und kommentiert... ist es aus unserer Sicht erforderlich, der Polizei den Zugang zu den Lautsprecherwagen zu ermöglichen.“ Selbst frei im Laden erhältliche Musikstücke mit kritischen Inhalten dürfen wegen mutmaßlich beleidigenden Inhalten nicht abgespielt werden. Dies entspricht einem selbst uns noch unbekanntem Ausmaß staatlicher Zensur und Kontrolle. Rechtsanwältin Angelika Lex hat deshalb heute beim Bayerischen Verwaltungsgericht Klage gegen diese Verbotsverfügung eingereicht. i.A. des Aktionsbündnisses Claus Schreer |