Berlin, 2.11.2013 - "Das Problem heißt Rassismus" - Demonstration zwei Jahre, nachdem das Thema NSU in die Öffentlichkeit gebracht wurdeBilder

Selbsttötung ausgeschlossen

Kommentar von br zum Tod von Oury Jalloh (zu Foto 37)

Polizei und Justiz haben bislang ausschließlich die These verfolgt, dass sich der aus Sierra Leone stammende Asylbewerber Oury Jalloh im Januar 2005 versehentlich selbst verbrannt habe. Doch ein neues Brandgutachten, das die Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh angestrengt hat, widerlegt diese Theorie nachdrücklich.

Neun Jahre sind seit dem Tod Oury Jallohs vergangen, doch von Aufklärung des tatsächlichen Hergangs kann trotz zweier Gerichtsverfahren bis heute keine Rede sein. In einem ersten Verfahren wurden die der fahrlässigen Tötung angeklagten Polizisten freigesprochen. Im Revisionsverfahren wurde der Dienststellenleiter Andreas S. zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt, da er den Feueralarm und eine Gegensprechanlage, in der das Prasseln des Feuers deutlich zu hören war, minutenlang ignoriert und leiser gestellt hatte.

Die Beamten des Polizeireviers konnten sich vor Gericht entweder an nichts mehr erinnern oder gaben offensichtlich abgesprochene, gleich lautende Erklärungen ab. Staatsanwaltschaft und Richter wiederum sahen keine Notwendigkeit, diese Mauer des Schweigens zu durchbrechen, ließen sich bereitwillig auf das Spiel ein und verfolgten nur die zuvor festgelegte These, Oury Jalloh habe sich selbst entzündet. Verschwundene Beweismittel, schlampige Ermittlungsarbeit, und widersprüchliche Zeugenaussagen wurden dabei stets geflissentlich beiseite gewischt. Es sollte ja kein Verdacht aufkommen, dass die Polizei womöglich selbst den Tod des Asylbewerbers herbeigeführt haben könnte.