Köln, 5.9.2005 - Aktionstag gegen Hartz IV - Kampagne 'Agenturschluß': 'Lockeres Gespräch' mit Josef Ludwig, Geschäftsführer der Kölner 'ARGE', ARbeitsGemeinschaft Köln gem. § 44b SGB IIHintergrund-Information

1 Fragen an Josef Ludwig, Geschäftsführer der Kölner 'ARGE' im 'lockeren Gespräch': "Ich weiß nicht, ob ich die beantworte."

2 Agenturschluß: Wie kann es sein, dass 'Kunden' ohne lt. SGB II vorgesehener vorheriger 'Eingliederungsvereinbarung' von freien Trägern zu angeblichen Bewerbungsverfahren eingeladen werden, die lediglich auf einen sog. 'Integrationsjob' zum 1-Euro-Entgelt hinauslaufen?

3 Ludwig: Dies sei nicht der Regelfall. In der Regel entstünden zuvor Eingliederungsvereinbarungen über die so genannten Fallmanager.

4 Agenturschluß: Auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen Einladungen zu Bewerbungsverfahren nur mit Aussicht auf sog. Integrationsjobs ohne vorherige Rechtsbehelfsbelehrung? Da liegt der Verdacht nahe, dass nicht im Sinne der Betroffenen 'beraten' wird...

5 ... zumal wenn zuvor keine Eingliederungsvereinbarung getroffen wurde.
L: Nennen Sie mir Einzelfälle.

6 AS: Die Eingeladenen sehen sich dem (moralischen) Druck ausgesetzt, eine Vereinbarung für einen 1-Euro-Job zu unterzeichnen, ohne genau zu wissen, ...

7 ... welche Folgen mit einer Ablehnung verbunden sind. Die geleistete Unterschrift wird als Ausdruck der Freiwilligkeit gewertet.

8 L: Einer Einladung ohne Rechtsbehelfsbelehrung müsse man nicht Folge leisten.

9 AS: Gibt es den in der Öffentlichkeit gerne herausgestellten Aspekt der 'Freiwilligkeit' im Zusammenhang mit 1-Euro-Jobs?

10 L: "Den gibt es nicht. Nein"...

11 ... es werde versucht 'paßgenau' die richtige Maßnahme für den Hilfeempfänger zu finden ...

12 ... wenn der 'Integrationsjob' die richtige Maßnahme sei, "bieten wir den an. Freiwilligkeit ist da nicht gegeben"...

13 ... "klar, man versuche" im Einvernehmen ...

14 ... mit dem Hilfeempfänger die 'richtige' Maßnahme zu finden. "Es wird aber Fälle geben, wo dieses Einvernehmen nicht herzustellen ist."

15 AS: Wer bestimmt die Höhe der Aufwandsentschädigung. Die einen zahlen 1 Euro, die anderen 70 Cent, wieder andere 1,50...
L:1 Euro 53. Die Höhe der Aufwandsentschädigung bestimmt die Geschäftsführung der ARGE.

16 AS: Wie hoch ist die Verwaltungspauschale, pro Person, die sie an den Beschäftigungsträger überweisen?
L: Bei ganz normalen Integrationsjobs 300 Euro.
(Ende der auszugsweisen Gesprächswidergabe)

17 Insbesondere Jugendliche erhalten aufgrund der Entscheidung der ARGE nur 70-Cent-Integrationsjobs.

18 Reale Stellen, auf die Integrationsjobs hinführen sollen, gibt es aber nicht

19 Flexibilität in einer modernen Agentur "Sagen sie uns was sie gut finden! Sagen Sie uns, was wir besser machen können!" (aus Infoblatt der Agentur für Arbeit)

20 Innerhalb sogenannter Integrationsjobs findet mitnichten eine Qualifizierung statt.

21 Beschäftigung im Vollzeit 1-Euro-Job behindert parallele Bewerbungsaktivitäten

22 Betroffene werden duch Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen bloßgestellt und entmündigt.

23 Arbeitsangebote bis zu einer Dauer von 3 Monaten

24 Die Aufwandsentschädigung bei sogenannten Integrationsjobs beträgt nach der ARGE-Entscheidung für Jugendliche weniger als 1 Euro

25 "Herzlich willkommen im neuen Empfangsbereich Ihrer Agentur für Arbeit." (PR der Agentur für Arbeit)

26 "Ihre Vorteile: Im Zuge der Reform der Bundesagentur für Arbeit wollen wir auch unsere Serviceleistungen in Ihrer Agentur für Arbeit verbessern." (PR der Agentur für Arbeit)

27 "Teilen Sie uns hier Ihr Anliegen mit, und unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter/innen helfen Ihnen gerne weiter." (PR der Agentur für Arbeit)

28 "Helfen Sie uns, besser zu werden! Mit Ihren Anregungen, Ideen und Kritik geben sie uns die Möglichkeit, unser Dienstleistungsangebot und unseren Service zu verbessern. Natürlich freuen wir uns auch über Lob." (Infoblatt der Agentur für Arbeit)