Medien und Krieg - Das 'Massaker von Srebrenica'
Der Pressekodex gilt nicht mehr
dpa-Journalist und Burda-Vorstandsmitglied kippen das Wahrheitsgebot, 15.3.2006

"Im Gesamtkontext können Journalisten [...] nicht verpflichtet werden, ein sehr wahrscheinliches Geschehen in der Berichterstattung als Verdacht zu formulieren. Dies würde bedeuten, dass künftig nur noch definitiv festgestellte Wahrheiten als unbestritten und damit Fakt dargestellt werden könnten. Eine solche Forderung wäre abwegig und würde die journalistischen Möglichkeiten sprengen."

Das schreiben ein dpa-Journalist und ein Burda-Vorstandsmitglied und formulieren damit das Wahrheitsgebot des Pressekodex wie folgt um: Auch Sachverhalte, die nicht als definitiv wahr festgestellt sind, dürfen als wahr hingestellt werden. Es sei abwegig (!!!), nur noch definitiv festgestellte Wahrheiten als Fakt darzustellen. Bisher hatte es im Pressekodex (Ziffer 1 und 2) geheißen: "Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse... Zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Dokumente müssen sinngetreu wiedergegeben werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen." Das gilt nun offenbar nicht mehr.

Nun fragen Sie sich sicherlich, wer das Wahrheitsgebot außer Kraft gesetzt hat. Der dpa-Journalist, der diese Entscheidung zu verantworten hat, ist nicht irgendein dpa-Journalist. Nein: er ist Vorsitzender der Kammer 1 des Beschwerdeausschusses beim Deutschen Presserat - und Sprecher der deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion (dju). Und das Burda-Vorstandsmitglied? Es ist der stellvertretende Vorsitzende der Kammer 1 des Beschwerdeausschusses beim Deutschen Presserat - als Vertreter des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).

Was hat den Presserat zu dieser Aussage veranlaßt? Auslöser waren Beschwerden gegen mehrere Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem so genannten Srebrenica-Video, das Anfang Juni 2005 im Rahmen des Prozesses gegen den ehem. Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien, Slobodan Milosevic, als Überraschungscoup der Anklage innerhalb der Verteidigungsphase gezeigt wurde und das dann rund um die Welt ging - mit dem Ziel, der Öffentlichkeit einen nachträglichen Beweis für das so genannte Massaker von Srebrenica zu liefern und Milosevic die Verantwortung für dieses Massaker anzulasten.

Hinsichtlich der Veröffentlichungen, die wir exemplarisch herausgegriffen haben ('taz', 'F.A.Z.', 'Welt' und 'dpa'), weisen wir nach, daß es darin eine Vielzahl falscher oder zumindest nicht erwiesener Darstellungen gibt. Daß die Darstellungen nicht (alle) zutreffen können, ist auch eindeutig daraus abzuleiten, daß sie sich widersprechen. Es kann z.B. nicht zutreffen, daß der angebliche Mord im Gebiet von Srebrenica und gleichzeitig in mehr als 100 km Entfernung stattgefunden hat. Es ist nicht möglich, daß der angebliche Mord in den Tagen des so genannten Massakers von Srebrenica Mitte Juli 1995 und auch vier Monate später stattgefunden hat.

Vielfach haben wir Natasa Kandic, Leiterin des Belgrader Menschenrechtsfonds, der in den Medien vielfach als Quelle für das so genannte Srebrenica-Video angegeben wird, angeschrieben und konkrete Fragen, insbesondere nach der Herkunft des Videomaterials, nach Ort und Zeit des Geschehens, gestellt. Der Menschenrechtsfond - übrigens eine NGO, die seit 1994 eng mit dem Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag zusammenarbeitet, und deren Leiterin 1998 mit dem 'US and EU Democracy and Civil Society Award' ausgezeichnet wurde - hat zwar mehrfach reagiert, aber nie die Fragen beantwortet. Es muß also offen bleiben, was auf dem Video zu sehen ist und wie dieser Vorgang einzuschätzen ist. Es stellt sich die Frage, mit welcher 'Sorgfalt' die betreffenden Medien Quelle und Wahrheitsgehalt überprüft haben. Der Presserat aber urteilt: "Nach unserer Auffassung haben die Zeitungen bzw. die Nachrichtenagentur den zum Zeitpunkt der Berichterstattung aktuellen Erkenntnisstand zu dem Vorgang wiedergegeben."

Der Presserat: "Unbestritten ist {...], dass das Massaker in und um Srebrenica stattgefunden hat." Und weiter: "Die Wahrscheinlichkeit, dass das Video ein Geschehen um Srebrenica zeigt, ist sehr hoch und die von den Zeitungen und der Nachrichtenagentur gewählte Darstellung daher gerechtfertigt." Das schreibt der Presserat - man kann es kaum glauben - obwohl in einer Vielzahl von Veröffentlichungen, ein Ort genannt wird, der mehr als 100 km von Srebrenica entfernt südlich von Sarajevo liegt.

Der Presserat: "Auch wenn offenbar nicht festgestellt werden kann, wann der Vorgang genau geschehen ist, so erscheint es uns doch wahrscheinlich, dass er so wie dargestellt stattgefunden hat." Und: "Es erscheint uns unbestritten, dass das Video Szenen zeigt, die im Umfeld von Srebrenica geschehen sind. Dabei ist es unerheblich, zu welchem genauen Zeitpunkt das Geschehen stattgefunden hat. Ob nun direkt nach der Einnahme von Srebrenica oder einige Zeit später, ist zweitrangig." 'Einige Zeit später': das sind vier Monate. Man muß an der Denkfähigkeit des Presserats zweifeln. Niemand hat bisher behauptet, daß sich das so genannte Massaker von Srebrenica über einen Zeitraum von vier Monaten erstreckt hat.

Der Presserat versteigt sich dann abschließend zu dem Urteil: "Insgesamt konnten wir eine Verletzung publizistischer Grundsätze daher nicht feststellen. Ihre Beschwerden waren somit unbegründet."

Auf die Mehrzahl von Vorwürfen gegen die Veröffentlichungen von 'taz', 'F.A.Z.', 'Welt' und 'dpa' geht der Presserat mit keinem Wort ein und befindet damit implizit:

Es darf behauptet werden, was definitiv falsch ist. So darf unterstellt werden, es seien sechs hingerichtete Personen zu sehen, auch dann, wenn dies erwiesenermaßen nicht zutrifft - wenn ein Bild aus einer Szene stammt, die Teil eines Schwenks ist, der mit einer Großaufnahme der am Boden Liegenden beginnt, in der eindeutig zu sehen ist, wie sich die Körper bewegen, keinerlei Blut von Einschüssen zu erkennen ist und eine Szene folgt, die zeigt, wie die Gefangenen abgeführt werden, also noch am Leben sind.

Es dürfen sensationslüsterne Falschdarstellungen verbreitet werden. So darf von 'Bergen von Leichen' geschrieben werden (Erich Rathfelder in der 'taz': "...Zivilisten werden aus einem Lkw geschubst, müssen über eine Wiese kriechen, ein Serbe tritt mit dem Stiefel einem Opfer gegen den Kopf, Berge von Leichen."), auch dann, wenn diese nur in der Phantasie des Schreibenden existieren, es tatsächlich um maximal sechs Personen geht, die - wenn es sich nicht um eine gespielte Szene handelt - möglicherweise umgebracht worden sind.

Entgegen aller rechtsstaatlicher Prinzipien dürfen Vorverurteilungen ausgesprochen werden, auch dann wenn es nur vage Verdächtigungen gibt. Personen dürfen des Mordes und des Abschlachtens von Menschen auch dann bezichtigt werden, wenn es dafür keinerlei Beweise gibt, geschweige denn ein unabhängiges Gericht darüber geurteilt hat.

Es ist verheerend. Der Deutsche Presserat legitimiert damit jegliche Desinformation und erteilt einen Freibrief für propagandistische Kriegshetze.


Anhang


Entscheidung des Deutschen Presserats vom 8.3.2006 zu unseren Beschwerden vom 07., 15. und 21.11.2005 in Sachen 'F.A.Z.' (E553/05/1), 'taz' (E578/05/1), 'Die Welt' (E579/05/1) und 'DPA' (E590/05/1)


wir kommen zurück auf Ihre o. g. Eingaben. Sie beschweren sich über die Beiträge unter den Überschriften „Nicht Hollywood, sondern brutale Gewalt" (F.A.Z. 06.06.2005), „Video zeigt Massaker von Srebrenica" (TAZ 04.06.2005), „Serben entsetzt über Kriegsverbrechen" (DIE WELT 04.06.2005) sowie zwei Bilder mit den Titelzeilen „Kriegsverbrechen in Bosnien" und „Massaker von Srebrenica - Video dokumentiert Sechsfach-Mord", verbreitet von DPA am 07.06. bzw. 07.07.2005. Gleichzeitig bitten Sie um Prüfung, ob diese Beiträge gegen die Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats verstoßen.

Nach Auffassung des Vorsitzenden der Kammer 1 des Beschwerdeausschusses (E 553, 578 und 579/05/1), Herrn Manfred Protze, sowie des stellvertretenden Vorsitzenden (E 590/05/1), Herrn Prof. Dr. Robert Schweizer, und des Unterzeichners liegt ein Verstoß gegen den Pressekodex nicht vor. Die Gründe hierfür möchte ich Ihnen im Nachfolgenden näher erläutern.

Die Veröffentlichungen beschäftigen sich mit einem Video, das die Ermordung von Bosniern durch serbische Soldaten nach der Einnahme von Srebrenica zeigt. Grundlage unserer Prüfung war in diesem Zusammenhang die Ziffer 2* des Pressekodex.

Sie hatten angeführt, dass die Veröffentlichungen falsche Angaben enthalten. Durch die gewählten Formulierungen entstehe der Eindruck, als sei definitiv festgestellt worden, dass das Video die Ermordung von Bosniern in Srebrenica zeigt. Dies sei jedoch falsch bzw. zumindest nicht erwiesen und fragwürdig.

Bei der Prüfung gelangten wir zu dem Schluss, dass eine Verletzung der in Ziffer 2 des Pressekodex definierten journalistischen Sorgfaltspflicht nicht vorliegt. Nach unserer Auffassung haben die Zeitungen bzw. die Nachrichtenagentur den zum Zeitpunkt der Berichterstattung aktuellen Erkenntnisstand zu dem Vorgang wiedergegeben. Es erscheint uns unbestritten, dass das Video Szenen zeigt, die im Umfeld von Srebrenica geschehen sind. Dabei ist es unerheblich, zu welchem genauen Zeitpunkt das Geschehen stattgefunden hat. Ob nun direkt nach der Einnahme von Srebrenica oder einige Zeit später, ist zweitrangig. Fakt ist, dass der Vorgang, der gezeigt wird, zu dem Komplex Srebrenica gehört. Auch wenn tatsächlich die gezeigte Ermordung der Bosnier erst vier Monate später entfernt von Srebrenica geschehen sein sollte - selbst dies ist nicht definitiv feststellbar, wie die unterschiedlichen Quellenaussagen zeigen - so handelt es sich doch um eine Tat, die dem Gesamtkomplex Srebrenica zuzurechnen ist.

Auch wenn offenbar nicht festgestellt werden kann, wann der Vorgang genau geschehen ist, so erscheint es uns doch wahrscheinlich, dass er so wie dargestellt stattgefunden hat. Der Presserat kann hier nicht die historischen Vorgänge überprüfen. Unbestritten ist aber, dass das Massaker in und um Srebrenica stattgefunden hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Video ein Geschehen um Srebrenica zeigt, ist sehr hoch und die von den Zeitungen und der Nachrichtenagentur gewählte Darstellung daher gerechtfertigt. Im Gesamtkontext können Journalisten hier nicht verpflichtet werden, ein sehr wahrscheinliches Geschehen in der Berichterstattung als Verdacht zu formulieren. Dies würde bedeuten, dass künftig nur noch definitiv festgestellte Wahrheiten als unbestritten und damit Fakt dargestellt werden könnten. Eine solche Forderung wäre abwegig und würde die journalistischen Möglichkeiten sprengen.

Insgesamt konnten wir eine Verletzung publizistischer Grundsätze daher nicht feststellen. Ihre Beschwerden waren somit unbegründet.

Mit freundlichen Grüßen


Unsere Beschwerde (E578/05/1) vom 15.11.2005 gegen die 'taz'


Artikel "Video zeigt Massaker von Srebrenica"
veröffentlicht bei 'taz.de' seit 04.06.2005 (http://www.taz.de/pt/2005/06/04/a0172.nf/text)
sowie in der Printausgabe der 'taz' vom 04.06.2005 auf Seite 10


Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf den Pressekodex, Ziffer 1 und 2 (wahrhaftige Unterrichtung und Prüfung der Wahrheitsgehalts), stellen wir hinsichtlich des von der ‚taz’ veröffentlichten (in der Anlage wiedergegebenen) Artikels mit dem Titel " Video zeigt Massaker von Srebrenica " fest:

1. Der Artikel transportiert die falsche oder zumindest nicht erwiesene Behauptung, das im Video wiedergegebene Geschehen sei Teil dessen, was als das 'Massaker von Srebrenica' bezeichnet wird.

2. Es wird die falsche Behauptung aufgestellt, es sei das Video, das Aufschluß darüber gebe, daß einer der angeblich Hingerichteten vier Monate lang in einem Gefangenenlager zugebracht habe.)

3. Die Aussage "Auf den Bildern sind serbische Soldaten zu sehen, die gefesselte Männer zu einem Graben führen, um sie zu erschießen." ist falsch. Die im Video zu sehenden, im Straßengraben liegenden Personen werden dort nicht erschossen.

4. Der Artikel stellt die nicht erwiesene Behauptung auf, ein Geistlicher der orthodoxen Kirche habe die als Mörder bezeichneten Personen gesegnet.

5. Der Artikel enthält die nicht erwiesene Behauptung, dem Video sei zu entnehmen, daß Menschen getötet werden. Das ist eine Behauptung, die dem Video nicht mit Sicherheit zu entnehmen ist.

6. Personen, die der serbischen Seite zugeordnet werden, werden im Artikel ohne jegliche Relativierung „Mörder" genannt. Das ist eine unbelegte Behauptung, die einer Vorverurteilung gleichkommt und daher unzulässig ist.

7. Der Artikel enthält die falsche oder zumindest fragwürdige Behauptung, das Video sei Beweismaterial im Prozeß gegen den ehemaligen Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien, Slobodan Milosevic.

8. Der Artikel erweckt mangels Differenzierung der Serben in Bosnien-Herzegowina und Serbiens den falschen Eindruck, als seien die 'Skorpione' Serbien und damit dessen ehemaligem Präsidenten Milosevic unterstellt.

9. Der Artikel verbreitet mit der Formulierung 'Berge von Leichen' eine grobe, sensationslüsterne Falschdarstellung.

Begründung:

zu 1. (Der Artikel transportiert die falsche oder zumindest nicht erwiesene Behauptung, das im Video wiedergegebene Geschehen sei Teil dessen, was als das 'Massaker von Srebrenica' bezeichnet wird.)

Das geschieht mittels des Titels "Video zeigt Massaker von Srebrenica" und über die Formulierung "Als die Nachrichten des bosnischen Fernsehens einen Film über Srebrenica ankündigen...".

Das im Video dargestellte Geschehen hat aber gemäß der Aussage der Mutter eines der angeblich Hingerichteten - wie der von Dubravko Kolendic verfaßten DPA-Meldung vom 03.06.2005 zu entnehmen ist - weder räumlich noch zeitlich Bezug zu dem, was als das „Massaker von Srebrenica" bezeichnet wird und im Juli 1995 in den Tagen nach der Einnahme Srebrenicas durch bosnisch-serbische Truppen am 11.07.1995 in der Nähe von Srebrenica stattgefunden haben soll. In der DPA-Meldung heißt es, einer der Männer sei „einer der rund 8000 Männer aus dem ostbosnischen Srebrenica, die nach der serbischen Eroberung im Juli 1995 kaltblütig hingerichtet worden waren" und der „so hat seine Mutter erfahren, noch vier Monate in einem serbischen Lager verbracht haben [soll], ehe er vor der laufenden Kamera der Henker nahe Trnovo erschossen wurde." Und: „Weinend erzählt Nura Alispahic von den grauenhaften Video-Aufnahmen der Hinrichtung ihres 16-jährigen Sohnes und fünf weiterer junger Muslime im Herbst 1995." Demnach hat das im Video dargestellte Geschehen vier Monate später als das so genannte Massaker von Srebrenica und an einem Ort, der mehr als 100 Straßenkilometer von Srebrenica entfernt liegt, stattgefunden. Die Behauptung, das dargestellte Geschehen sei Teil des so genannten Massakers von Srebrenica, kann also in keiner Weise als erwiesen betrachtet werden und ist somit unhaltbar.

Auch im taz-Artikel wird der Zeitraum von vier Monaten erwähnt: "Jetzt bestätigt der Film, dass Azmir noch kurz vor dem Friedensschluss von Dayton vier Monate in einem Gefangenenlager verbrachte, ehe er nahe Trnovo erschossen wurde." Hier wird den Lesern das konkrete Bezugsdatum (11.07.1995), der in der dpa-Meldung genannt wird, allerdings vorenthalten. Auch der Zeitraum, in dem die Verhandlungen von Dayton geführt wurden (1. bis 21.11.1995), wird im Artikel nicht erwähnt. Mit Kenntnis des Datums vom Friedensschluss (21.11.1995) wird mit der Formulierung "kurz vor dem Friedensschluss von Dayton" die dpa-Meldung, aus der der Zeitpunkt der angeblichen Hinrichtung eindeutig hervorgeht (Mitte November 1995), allerdings bestätigt - wenn dies im taz-Artikel auch derart verklausuliert dargestellt wird, daß es kaum jemandem auffällt.

Und im taz-Artikel selbst wird auch der Ort der angeblichen Hinrichtung genannt: nahe Trnovo. Allerdings wird nicht ausgeführt, wo sich dieser Ort befindet. Auch darüber werden die Leser im unklaren gelassen, so daß kaum jemand in der Lage ist zu erkennen, daß der Ort von Srebrenica weit entfernt liegt.

Insgesamt bestätigt der taz-Artikel also, daß die angebliche Hinrichtung räumlich und zeitlich nichts mit dem so genannten Massaker von Srebrenica zu tun hat und überführt sich selbst der Falschaussage.

zu 2. (Es wird die falsche Behauptung aufgestellt, es sei das Video, das Aufschluß darüber gebe, daß einer der angeblich Hingerichteten vier Monate lang in einem Gefangenenlager zugebracht habe.)

Das geschieht mittels der Sätze "Als die Nachrichten des bosnischen Fernsehens einen Film über Srebrenica ankündigen, horcht Nura Alispahic auf... Jetzt bestätigt der Film, dass Azmir noch kurz vor dem Friedensschluss von Dayton vier Monate in einem Gefangenenlager verbrachte, ehe er nahe Trnovo erschossen wurde."

Die Äußerungen von Nura Alispahic, der Mutter eines der angeblich Hingerichteten sind nicht Bestandteil des Films (des Videos), sondern Teil eines Vorspanns, der den Videoaufnahmen bei Fernsehausstrahlungen zur Steigerung ihrer Wirkung vorangestellt wurde. Hier wird von Erich Rathfelder, dem Autor des Artikels, eine unzulässige Vermischung betrieben, die im Ergebnis zu einer Falschaussage führt. Es ist nach unseren Recherchen in der gesamten Berichterstattung ausschließlich Erich Rathfelder, der die Äußerungen der Mutter dem Video selbst zuschreibt.

zu 3. (Die Aussage "Auf den Bildern sind serbische Soldaten zu sehen, die gefesselte Männer zu einem Graben führen, um sie zu erschießen." ist falsch. Die im Video zu sehenden, im Straßengraben liegenden Personen werden dort nicht erschossen.)

Die Szene mit dem Graben, von dem im taz-Artikel die Rede, ist Teil eines Schwenks (siehe nachfolgende Bilder vom Beginn und Ende des Schwenks, gemäß ZDF-heutejournal am 06.06.2005), der mit einer Großaufnahme der am Boden Liegenden beginnt. In dieser Phase ist ganz eindeutig zu sehen, wie sich die Körper bewegen.

Zwei Bilder vom Beginn bzw. Ende des Schwenks (aus ZDF-heutejournal vom 6.6.2005)

Auch Blut von Einschüssen ist nicht zu erkennen. Und in dem Videomaterial - wie es verschiedentlich zu sehen ist - folgen Szenen, die zeigen, wie die Gefangenen abgeführt werden, also noch am Leben sind.

zu 4. (Der Artikel stellt die nicht erwiesene Behauptung auf, ein Geistlicher der orthodoxen Kirche habe die als Mörder bezeichneten Personen gesegnet.)

Das geschieht mittels des Satzes "Die Mörder filmten dieses Verbrechen selbst: Ein orthodoxer Priester segnet sie und fordert sie auf, die ‚Feinde’ zu vernichten"

Diese Formulierung suggeriert, es habe sich erwiesenermaßen um Täter, um Mörder gehandelt (siehe dazu Punkt 6) und der Geistliche habe die Segnung in dem Wissen vorgenommen, dass eine Hinrichtung bevorsteht. Die Segnungsszene hat aber gemäß der zugehörigen Video-Einblendung am 25.06.2005, also zu einem Zeitpunkt stattgefunden, zu dem der Geistliche über die Einnahme von Srebrenica am 11.7.1995 durch bosnisch-serbische Streitkräfte und die angebliche Hinrichtung kaum informiert gewesen sein kann. (siehe folgendes Bild aus dem Online-Angebot der Tageszeitung ‚Der Standard’)

Zeiteinblendung: 25.6.1995, 19:33

Und zudem ist es mehr als fraglich, ob das Video es zulässt, die Gesegneten als diejenigen zu identifizieren, die in der als Erschießung deklarierten Szene als angebliche Mörder auftreten.

zu 5. (Der Artikel enthält die nicht erwiesene Behauptung, dem Video sei zu entnehmen, daß Menschen getötet werden. Das ist eine Behauptung, die dem Video nicht mit Sicherheit zu entnehmen ist.

Die Behauptung, es kämen Menschen zu Tode, ist enthalten in den Sätzen: "Serbische Regierung lässt mutmaßliche Kriegsverbrecher verhaften, nachdem ein von ihnen selbst gedrehter Film die Erschießung gefangener Männer 1995 zeigt", "Auf den Bildern sind serbische Soldaten zu sehen, die gefesselte Männer zu einem Graben führen, um sie zu erschießen", "Und sie sieht, wie er erschossen wird" und "Jetzt bestätigt der Film, dass Azmir noch kurz vor dem Friedensschluss von Dayton vier Monate in einem Gefangenenlager verbrachte, ehe er nahe Trnovo erschossen wurde."

Zu sehen und zu hören sind im Video in der angeblichen Hinrichtungsszene, wie sie im Rahmen des Tribunals am 01.06.2005 vorgeführt wurde, Gewehre in Händen von Personen, die nur von hinten gezeigt sind, und zu sehen sind Personen, die in sich zusammen sinken und dann auf der Wiese liegen. Generell kann ein Video, solange die Quellen des Videos nicht offen gelegt sind und die Authentiziät nicht erwiesen ist, keinen Aufschluss darüber geben, ob eine Szene echt, gespielt oder in einer anderen Weise manipuliert ist. Es ist also unzulässig, in einer Art und Weise von Erschießung zu schreiben, als sei sie Tatsache.

zu 6. (Personen, die der serbischen Seite zugeordnet werden, werden im Artikel ohne jegliche Relativierung „Mörder" genannt. Das ist eine unbelegte Behauptung, die einer Vorverurteilung gleichkommt und daher unzulässig ist.)

Der Begriff 'Mörder' wird in folgendem Satz verwendet: "Die Mörder filmten dieses Verbrechen selbst."

Wie bereits ausgeführt - ist die Authentizität des Videos nicht geklärt und dem Video ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob die Hinrichtungsszene echt, gespielt oder in einer anderen Weise manipuliert ist. Unter diesen Voraussetzungen ist es untragbar, den Begriff ‚Mörder' zu verwenden. Mit der Verwendung dieses Begriffs trägt der Artikel zur Schaffung eines Feindbildes bei und widerspricht damit dem Neutralitätsgebot.

zu 7. (Der Artikel enthält die falsche oder zumindest fragwürdige Behauptung, das Video sei Beweismaterial im Prozeß gegen den ehemaligen Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien, Slobodan Milosevic.)

Das geschieht mittels des Satzes "Das Video war am Mittwoch erstmals vor dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag als Beweismaterial im Verfahren gegen Serbiens Expräsidenten Slobodan Milosevic gezeigt worden."

Prozeßbeobachter Germinal Civikov führt im ‚Freitag’ vom 01.07.2005 aus, es stehe noch nicht fest, ob das Video als Beweismittel in den Prozeß aufgenommen wird. Der für die Vorführung des Videos verantwortliche Ankläger Geoffrey Nice habe erklärt, er beabsichtige noch nicht, die Aufnahme dieses Videos als Beweisstück zu beantragen. Damit ist sinngemäß wiedergegeben, was in der Verhandlung vom 15.06.2005 gesagt wurde.

Das wird bestätigt durch Ausführungen von Stefan Tenner am 21.06.2005 (http://www.telepolis.de/r4/artikel/20/20357/1.html): "Obwohl der Angeklagte ein Recht darauf hat, lehnte es Nice ab, über die Quelle des Dokuments zu sprechen und nahm auch bislang nicht das Video in die offizielle Beweisliste auf."

Zudem wurde das Video nicht in der Prozeßphase der Beweisaufnahme gegen Slobodan Milosevic gezeigt, sondern in der Phase, die der Verteidigung von Slobodan Milosevic dient.

zu 8. (Der Artikel erweckt mangels Differenzierung der Serben in Bosnien-Herzegowina und Serbiens den falschen Eindruck, als seien die 'Skorpione' Serbien und damit dessen ehemaligem Präsidenten Milosevic unterstellt.)

Das geschieht mittels der Formulierungen: "Auf den Bildern sind serbische Soldaten zu sehen, die gefesselte Männer zu einem Graben führen, um sie zu erschießen" und "Die Skorpione sind als eine serbische paramilitärische Einheit bekannt".

Daß die Behauptung, die 'Skorpione' seien eine Serbien unterstellte Einheit, falsch oder zumindest sehr fragwürdig ist, geht aus folgendem Auszug aus der Vernehmung des Zeugen der Anklage, Milan Milanovic (Deputy Defense Minister of the Republic of Serbian Krajina, RSK) vom 14.10.2003 vor dem UN-Tribunal für das ehemalige Jugoslawien hervor:

Q. Just a very few -- a final question in relation to the Skorpions. You have described the Skorpions being involved and sent to the Bihac region. When they were in this region, to whom were they subordinated then?

A. They were subordinated to the command of the army of the Republic of Serbian Krajina.

[...]

Q. And while the Skorpions were in Trnovo, to whom were they subordinated?

A. To the MUP [ministry of internal affairs] of the Republika Srpska.

Danach unterstanden die Skorpione also dem Innenminister der Republik Srpska und weder Serbien noch dessen damaligem Präsidenten Milosevic.

zu 9. (Der Artikel verbreitet mit der Formulierung 'Berge von Leichen' eine grobe, sensationslüsterne Falschdarstellung.)

Das Video zeigt die angebliche Hinrichtung von sechs Personen. An keiner Stelle sonst in den Medien ist von mehr Personen die Rede oder sind mehr als diese sechs Personen zu sehen. Mit der Formulierung 'Berge von Leichen' wird eine sensationslüsterne Stimmungsmache betrieben, die mit der Realität - unabhängig der Frage, ob die sechs Personen tatsächlich erschossen worden sind oder nicht - nichts zu tun hat. Eine Zahlenangabe bezüglich der angeblich erschossenen Personen unterbleibt in dem Artikel offensichtlich bewußt.

Abschließend:

Insgesamt sind die Verpflichtung zur wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (Pressekodex Ziffer 1) sowie das Gebot, zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen (Pressekodex Ziffer 2), mehrfach gravierend verletzt.

Es werden nicht erwiesene, fragwürdige Behauptungen aufgestellt und als Tatsachen ausgegeben. Und es werden Behauptungen verbreitet, die eindeutig falsch sind.

Zusammenfassend stellen wir fest:
  • Verantwortungsvoller Journalismus muß den Wahrheitsgehalt von Informationen prüfen und darf insbesondere Agenturmeldungen nicht ungeprüft übernehmen, verarbeiten und verbreiten.
  • Verantwortungsvoller Journalismus darf Videomaterial, dessen Authentizität nicht erwiesen ist, nicht zur Basis seiner Berichterstattung machen und dabei als Beleg für den Wahrheitsgehalt ausgeben.
  • Verantwortungsvoller Journalismus, insbesondere wenn er sich als Friedensjournalismus versteht, muß das Neutralitätsgebot beachten und darf nicht an der Schaffung von Feindbildern mitwirken.
  • Ein an der Wahrheit orientierter Journalismus muß sich abgrenzen von dem sich in erschreckender Weise ausbreitenden perfiden System der Vermischung von Wahrheit, Halbwahrheiten, Auslassungen und Unwahrheit, das in einem Geflecht von sich gegenseitig verstärkenden Veröffentlichungen - vielfach mittels Suggestion - zur interessengeleiteten, flächendeckenden Desinformation führt.
Unter Bezugnahme auf den Pressekodex, Ziffer 3, fordern wir Sie hiermit auf, die Richtigstellung der Falschinformation zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen


Unsere Beschwerde (E553/05/1) vom 07.11.2005 gegen die 'F.A.Z.'


Artikel "Srebrenica-Video - Nicht Hollywood, sondern brutale Wahrheit"
veröffentlicht im Online-Angebot der FAZ seit dem 06.06.2005
(http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/
Doc~E855201F0231246D190AA02E9BCE89D77~ATpl~Ecommon~Scontent.html
)
als auch in der Print-Ausgabe am 06.06.2005


Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf den Pressekodex, Ziffer 1 und 2 (wahrhaftige Unterrichtung und Prüfung der Wahrhaftigkeit), stellen wir hinsichtlich des von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) veröffentlichten (in der Anlage wiedergegebenen) Artikels mit dem Titel "Srebrenica-Video - Nicht Hollywood, sondern brutale Wahrheit" fest:

1. Der Artikel transportiert die falsche oder zumindest nicht erwiesene Behauptung, das im Video wiedergegebene Geschehen sei Teil dessen, was als das 'Massaker von Srebrenica' bezeichnet wird.

2. Der Artikel legt nahe anzunehmen, die in dem Video wiedergegebene Szene habe sich in oder bei Srebrenica abgespielt. Das ist falsch oder zumindest sehr fragwürdig.

3. Die Behauptung, das Video sei „nach der Einnahme der bosnischen Muslim-Enklave Srebrenica im Juli 1995" entstanden, ist falsch oder zumindest sehr fragwürdig.

4. Der Artikel stellt die nicht erwiesene Behauptung auf, ein Geistlicher der serbisch orthodoxen Kirche habe die als Täter bezeichneten Personen gesegnet.

5. Der Artikel enthält die nicht erwiesene Behauptung, dem Video sei zu entnehmen, daß Menschen getötet worden sind. Das ist eine Behauptung, die dem Video nicht mit Sicherheit zu entnehmen ist.

6. Personen, die der serbischen Seite zugeordnet werden, werden im Artikel ohne jegliche Relativierung „Mörder" genannt. Das ist eine unbelegte Behauptung, die einer Vorverurteilung gleichkommt und daher unzulässig ist.

Begründung:

zu 1. (Der Artikel transportiert die falsche oder zumindest nicht erwiesene Behauptung, das im Video wiedergegebene Geschehen sei Teil dessen, was als das 'Massaker von Srebrenica' bezeichnet wird)

Das geschieht mittels des Titels, der mit der Wortschöpfung "Srebrenica-Video" beginnt und über die Behauptung, "der Film" sei "entstanden nach der Einnahme der bosnischen Muslim-Enklave Srebrenica im Juli 1995".

Das im Video dargestellte Geschehen hat aber gemäß der Aussage der Mutter eines der angeblich Hingerichteten - wie der von Dubravko Kolendic verfaßten DPA-Meldung vom 03.06.2005 zu entnehmen ist - weder räumlich noch zeitlich Bezug zu dem, was als das „Massaker von Srebrenica" bezeichnet wird und im Juli 1995 in den Tagen nach der Einnahme Srebrenicas durch bosnisch-serbische Truppen am 11.07.1995 in der Nähe von Srebrenica stattgefunden haben soll. In der DPA-Meldung heißt es, einer der Männer sei „einer der rund 8000 Männer aus dem ostbosnischen Srebrenica, die nach der serbischen Eroberung im Juli 1995 kaltblütig hingerichtet worden waren" und der „so hat seine Mutter erfahren, noch vier Monate in einem serbischen Lager verbracht haben [soll], ehe er vor der laufenden Kamera der Henker nahe Trnovo erschossen wurde." Und: „Weinend erzählt Nura Alispahic von den grauenhaften Video-Aufnahmen der Hinrichtung ihres 16-jährigen Sohnes und fünf weiterer junger Muslime im Herbst 1995." Demnach hat das im Video dargestellte Geschehen vier Monate später als das so genannte Massaker von Srebrenica und an einem Ort, der mehr als 100 Straßenkilometer von Srebrenica entfernt liegt, stattgefunden (zum Ort des Geschehens: siehe auch Punkt 2). Die Behauptung, das dargestellte Geschehen sei Teil des so genannten Massakers von Srebrenica, kann also in keiner Weise als erwiesen betrachtet werden und ist somit unhaltbar.

zu 2. (Der Artikel legt nahe anzunehmen, die in dem Video wiedergegebene Szene habe sich in oder bei Srebrenica abgespielt. Das ist falsch oder zumindest sehr fragwürdig.)

Der Artikel unterläßt es zwar, über den Ort des Geschehens konkrete Angaben zu machen. Über die Verwendung des Begriffs "Srebrenica-Video" im Titel des Artikels wird die Aussage aber suggeriert.

Laut Serbiens Innenminister Dragan Jocic hat sich das dargestellte Geschehen in der Nähe des Dorfes Trnovo am Berg Jahorina (Olympia-Gelände südlich von Sarajevo) abgespielt (‚Der Standard', 04.06.2005). Diese Ortsangabe findet sich in der Berichterstattung über das Video häufig. Der Ort liegt mehr als 100 Straßenkilometer von Srebrenica entfernt südlich von Sarajevo.

zu 3. (Die Behauptung, das Video sei „nach der Einnahme der bosnischen Muslim-Enklave Srebrenica im Juli 1995" entstanden, ist falsch oder zumindest sehr fragwürdig.)

Das Video enthält Datumseinblendungen, die vor der Einnahme am 11.07.1995 liegen, nämlich den 25.06.1995 (siehe folgendes Bild aus dem Online-Angebot der Tageszeitung ‚Der Standard’), so daß das Video zumindest in seiner Gesamtheit nicht nach dem 11.07.1995 entstanden sein kann.

Zeiteinblendung: 25.6.1995, 19:33

Diese Datumseinblendungen können manipuliert und damit falsch sein, aber sie machen zumindest deutlich, daß eine zuverlässige Aussage über den Entstehungszeitraum nicht möglich ist.

zu 4. (Der Artikel stellt die nicht erwiesene Behauptung auf, ein Geistlicher der serbisch orthodoxen Kirche habe die als Täter bezeichneten Personen gesegnet.)

Das geschieht mittels der Zwischenüberschrift „Mit dem Segen eines Priesters“ und des Satzes "Die Aufnahmen zeigen, wie ein Geistlicher die uniformierten Täter segnet."

Diese Formulierung suggeriert zudem, es habe sich erwiesenermaßen um Täter gehandelt (siehe dazu Punkt 6) und der Geistliche habe die Segnung in dem Wissen vorgenommen, dass eine Hinrichtung bevorsteht. Verstärkt wird dieser Eindruck durch die Zwischenüberschrift „Mit dem Segen eines Priesters“. Die Segnungsszene hat aber gemäß der zugehörigen Video-Einblendung am 25.06.2005, also zu einem Zeitpunkt stattgefunden, zu dem der Geistliche über die Einnahme von Srebrenica am 11.7.1995 durch bosnisch-serbische Streitkräfte und die angebliche Hinrichtung kaum informiert gewesen sein kann. Und zudem ist es mehr als fraglich, ob das Video es zulässt, die Gesegneten als diejenigen zu identifizieren, die in der als Hinrichtung deklarierten Szene als 'Täter' auftreten.

zu 5. (Der Artikel enthält die nicht erwiesene Behauptung, dem Video sei zu entnehmen, daß Menschen getötet worden sind. Das ist eine Behauptung, die dem Video nicht mit Sicherheit zu entnehmen ist.)

Die Behauptung, es kämen Menschen zu Tode, ist in folgendem Satz enthalten: "Auch die im ganzen Land empfangbaren staatlichen Fernsehnachrichten zeigten die Aufnahmen, auf denen Angehörige einer serbischen Sondereinheit mit dem Namen 'Skorpione' sechs zuvor offensichtlich gefolterte bosnische Muslime erschießen."

Zu sehen und zu hören sind im Video in der angeblichen Hinrichtungsszene, wie sie im Rahmen des Tribunals am 01.06.2005 vorgeführt wurde, Gewehre in Händen von Personen, die nur von hinten gezeigt sind, und zu sehen sind Personen, die in sich zusammen sinken und dann auf der Wiese liegen. Generell kann ein Video, solange die Quellen des Videos nicht offen gelegt sind und die Authentiziät nicht erwiesen ist, keinen Aufschluss darüber geben, ob eine Szene echt, gespielt oder in einer anderen Weise manipuliert ist. Es ist also unzulässig, in einer Art und Weise von Hinrichtung zu schreiben, als sei sie Tatsache. Der Gipfel in dieser Hinsicht ist die plumpe Behauptung, die mit dem Titel "Nicht Hollywood, sondern brutale Wahrheit" erhoben wird.

zu 6. (Personen, die der serbischen Seite zugeordnet werden, werden im Artikel ohne jegliche Relativierung „Mörder" genannt. Das ist eine unbelegte Behauptung, die einer Vorverurteilung gleichkommt und daher unzulässig ist.)

Der Begriff 'Mörder' wird in der Bildunterschrift verwendet: "Mörder in serbischer Uniform: Szene aus dem Video". Zudem wird der in der Bildunterschrift erhobene Mordvorwurf mit folgendem Zitat aus der Belgrader Tageszeitung 'Politika' verstärkt: "Die brutalen echten Hinrichtungsszenen sind kein Produkt von Hollywood, sondern leider der nackte, brutale und bestialische Mord, den einige Serben an Leuten aus Srebrenica begangen haben, weil sie keine Serben waren."

Wie bereits ausgeführt - ist die Authentizität des Videos nicht geklärt, und dem Video ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob die Hinrichtungsszene echt, gespielt oder in einer anderen Weise manipuliert ist. Unter diesen Voraussetzungen ist es untragbar, den Begriff ‚Mörder' zu verwenden. Mit der Verwendung dieses Begriffs trägt der Artikel zur Schaffung eines Feindbildes bei und widerspricht damit dem Neutralitätsgebot.

Abschließend:

Insgesamt sind die Verpflichtung zur wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (Pressekodex Ziffer 1) sowie das Gebot, zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen (Pressekodex Ziffer 2), mehrfach gravierend verletzt.

Es werden falsche oder zumindest nicht erwiesene, fragwürdige Behauptungen aufgestellt und als Tatsachen ausgegeben.

Zusammenfassend stellen wir fest:
  • Verantwortungsvoller Journalismus muß den Wahrheitsgehalt von Informationen prüfen und darf insbesondere Agenturmeldungen nicht ungeprüft übernehmen, verarbeiten und verbreiten.
  • Verantwortungsvoller Journalismus darf Videomaterial, dessen Authentizität nicht erwiesen ist, nicht zur Basis seiner Berichterstattung machen und dabei als Beleg für den Wahrheitsgehalt ausgeben.
  • Verantwortungsvoller Journalismus, insbesondere wenn er sich als Friedensjournalismus versteht, muß das Neutralitätsgebot beachten und darf nicht an der Schaffung von Feindbildern mitwirken.
  • Ein an der Wahrheit orientierter Journalismus muß sich abgrenzen von dem sich in erschreckender Weise ausbreitenden perfiden System der Vermischung von Wahrheit, Halbwahrheiten, Auslassungen und Unwahrheit, das in einem Geflecht von sich gegenseitig verstärkenden Veröffentlichungen - vielfach mittels Suggestion - zur interessengeleiteten, flächendeckenden Desinformation führt.
Unter Bezugnahme auf den Pressekodex, Ziffer 3, fordern wir Sie hiermit auf, die Richtigstellung der Falschinformation zu veranlassen.

Wir machen noch darauf aufmerksam, dass die FAZ mit Datum vom 21.06.2005 von uns direkt angeschrieben wurde und darauf zunächst keine Antwort erfolgte. Auf eine Erinnerung mit Datum vom 09.10.2005 hat es eine kurze Reaktion gegeben, die aber auf unsere Argumentation in keiner Weise eingeht (der Autor habe seinen Artikel - wie immer - sauber recherchiert, und es gäbe demzufolge nichts zu korrigieren).

Mit freundlichen Grüßen


Unsere Beschwerde (E579/05/1) vom 15.11.2005 gegen die 'Die Welt'


Artikel "Serben entsetzt über Kriegsverbrechen - Ein Videoband zeigt Exekutionen von Zivilisten im bosnischen Srebrenica"
veröffentlicht bei 'welt.de' seit 04.06.2005 (http://www.welt.de/data/2005/06/04/727190.html?prx=1)
sowie in der Printausgabe der Tageszeitung 'Die Welt' vom 04.06.2005 auf Seite 7 mit zusätzlichem Aufmacher auf Seite 1


Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf den Pressekodex, Ziffer 1 und 2 (wahrhaftige Unterrichtung und Prüfung der Wahrheitsgehalts), stellen wir hinsichtlich des von der Tageszeitung 'Die Welt' veröffentlichten (in der Anlage wiedergegebenen) Artikels mit dem Titel "Serben entsetzt über Kriegsverbrechen - Ein Videoband zeigt Exekutionen von Zivilisten im bosnischen Srebrenica" fest:

1. Der Artikel transportiert die falsche oder zumindest nicht erwiesene Behauptung, das im Video wiedergegebene Geschehen sei Teil dessen, was als das 'Massaker von Srebrenica' bezeichnet wird.

2. Die Bildunterschrift "Diese Videoaufnahmen schocken die serbische Bevölkerung. Sie zeigen, wie Elitesoldaten im Bosnien-Krieg Zivilisten verschleppten und erschossen" ist falsch. Die auf dem rechten Bild zu sehenden Personen sind nicht tot und nicht erschossen.

3. Der Artikel enthält die falsche oder zumindest sehr fragwürdige Behauptung, die in dem Video wiedergegebene Szene habe sich in Srebrenica abgespielt.

4. Der Artikel enthält die nicht erwiesene Behauptung, dem Video sei zu entnehmen, daß Menschen getötet werden. Das ist eine Behauptung, die dem Video nicht mit Sicherheit zu entnehmen ist.

5. Der Artikel enthält die falsche oder zumindest fragwürdige Behauptung, das Video sei Beweismaterial im Prozeß gegen den ehemaligen Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien, Slobodan Milosevic.

6. Der Artikel unterstellt, ein Geistlicher der serbisch-orthodoxen Kirche habe die der Exekution beschuldigten Mitglieder der ‚Skorpione’ gesegnet.

7. Der Artikel erweckt mangels Differenzierung der Serben in Bosnien-Herzegowina und Serbiens den falschen Eindruck, als seien die 'Skorpione' Serbien und damit dessen ehemaligen Präsidenten Milosevic unterstellt.

Begründung:

zu 1. (Der Artikel transportiert die falsche oder zumindest nicht erwiesene Behauptung, das im Video wiedergegebene Geschehen sei Teil dessen, was als das 'Massaker von Srebrenica' bezeichnet wird.)

Das geschieht insbesondere mittels der Formulierung "Bislang war das Massaker von Srebrenica in Serbien ein Tabu", über den Titel des Aufmachers auf Seite 1 "Videoband dokumentiert Srebrenica-Massaker" und über die Bildunterschrift auf Seite 1 "Ein beteiligter serbischer Soldat filmte das Massaker von Srebrenica".

Das im Video dargestellte Geschehen hat aber gemäß der Aussage der Mutter eines der angeblich Hingerichteten - wie der von Dubravko Kolendic verfaßten DPA-Meldung vom 03.06.2005 zu entnehmen ist - weder räumlich noch zeitlich Bezug zu dem, was als das „Massaker von Srebrenica" bezeichnet wird und im Juli 1995 in den Tagen nach der Einnahme Srebrenicas durch bosnisch-serbische Truppen am 11.07.1995 in der Nähe von Srebrenica stattgefunden haben soll. In der DPA-Meldung heißt es, einer der Männer sei „einer der rund 8000 Männer aus dem ostbosnischen Srebrenica, die nach der serbischen Eroberung im Juli 1995 kaltblütig hingerichtet worden waren" und der „so hat seine Mutter erfahren, noch vier Monate in einem serbischen Lager verbracht haben [soll], ehe er vor der laufenden Kamera der Henker nahe Trnovo erschossen wurde." Und: „Weinend erzählt Nura Alispahic von den grauenhaften Video-Aufnahmen der Hinrichtung ihres 16-jährigen Sohnes und fünf weiterer junger Muslime im Herbst 1995." Demnach hat das im Video dargestellte Geschehen vier Monate später als das so genannte Massaker von Srebrenica und an einem Ort, der mehr als 100 Straßenkilometer von Srebrenica entfernt liegt, stattgefunden (zum Ort des Geschehens: siehe auch Punkt 3). Die Behauptung, das dargestellte Geschehen sei Teil des so genannten Massakers von Srebrenica, kann also in keiner Weise als erwiesen betrachtet werden und ist somit unhaltbar.

zu 2. (Die Bildunterschrift "Diese Videoaufnahmen schocken die serbische Bevölkerung. Sie zeigen, wie Elitesoldaten im Bosnien-Krieg Zivilisten verschleppten und erschossen" ist falsch. Die auf dem rechten Bild zu sehenden Personen sind nicht tot und nicht erschossen.)

Die Bilder, zu denen die Bildunterschrift "Diese Videoaufnahmen schocken die serbische Bevölkerung. Sie zeigen, wie Elitesoldaten im Bosnien-Krieg Zivilisten verschleppten und erschossen" gesetzt ist, sind die folgenden:

Abbildung in 'Die Welt' vom 4.6.2005

Die Szene, aus dem das rechte Bild stammt, ist Teil eines Schwenks (siehe nachfolgende Bilder vom Beginn und Ende des Schwenks, gemäß ZDF-heutejournal am 06.06.2005), der mit einer Großaufnahme der am Boden Liegenden beginnt. In dieser Phase ist ganz eindeutig zu sehen, wie sich die Körper bewegen.

Zwei Bilder vom Beginn bzw. Ende des Schwenks (aus ZDF-heutejournal vom 6.6.2005)

Auch Blut von Einschüssen ist nicht zu erkennen. Und in dem Videomaterial - wie es verschiedentlich zu sehen ist - folgen Szenen, die zeigen, wie die Gefangenen abgeführt werden, also noch am Leben sind.

zu 3. (Der Artikel enthält die falsche oder zumindest sehr fragwürdige Behauptung, die in dem Video wiedergegebene Szene habe sich in Srebrenica abgespielt.)

Dies geschieht mittels des zweiten Teil des Titels: "Ein Videoband zeigt Exekutionen von Zivilisten im bosnischen Srebrenica", mittels des Satzes "Vor einer Woche zeigte eine Umfrage im serbischen Fernsehen, daß nur die Hälfte aller Serben an ein Verbrechen in Srebrenica überhaupt glaubte" und mittels des Satzes im Aufmacher auf Seite 1: "Am Vorabend hatten die heimischen Fernsehsender erstmals einen Film über das Massaker serbischer Truppen an Moslems in der ostbosnischen Stadt gezeigt".

Laut Serbiens Innenminister Dragan Jocic hat sich das dargestellte Geschehen in der Nähe des Dorfes Trnovo am Berg Jahorina (Olympia-Gelände südlich von Sarajevo) abgespielt (‚Der Standard', 04.06.2005). Diese Ortsangabe findet sich in der Berichterstattung über das Video häufig. Der Ort liegt mehr als 100 Straßenkilometer von Srebrenica entfernt südlich von Sarajevo. Es ist also unzweifelhaft, dass mit den Ortsangaben etwas nicht stimmt.

zu 4. (Der Artikel enthält die nicht erwiesene Behauptung, dem Video sei zu entnehmen, daß Menschen getötet werden. Das ist eine Behauptung, die dem Video nicht mit Sicherheit zu entnehmen ist.

Die Behauptung, es kämen Menschen zu Tode, ist enthalten im Titel "Ein Videoband zeigt Exekutionen", in der Bildunterschrift "Diese Videoaufnahmen... zeigen, wie Elitesoldaten im Bosnien-Krieg Zivilisten verschleppten und erschossen" und in der Formulierung "Mehrere Schüsse treffen den ersten, er bricht bäuchlings auf dem Gras zusammen... Weitere zwei Zivilisten werden durch Rückenschüsse exekutiert".

Zu sehen und zu hören sind im Video in der angeblichen Hinrichtungsszene, wie sie im Rahmen des Tribunals am 01.06.2005 vorgeführt wurde, Gewehre in Händen von Personen, die nur von hinten gezeigt sind, und zu sehen sind Personen, die in sich zusammen sinken und dann auf der Wiese liegen. Generell kann ein Video, solange die Quellen des Videos nicht offen gelegt sind und die Authentiziät nicht erwiesen ist, keinen Aufschluss darüber geben, ob eine Szene echt, gespielt oder in einer anderen Weise manipuliert ist. Es ist also unzulässig, in einer Art und Weise von Exekutionen zu schreiben, als seien sie Tatsache.

zu 5. (Der Artikel enthält die falsche oder zumindest fragwürdige Behauptung, das Video sei Beweismaterial im Prozeß gegen den ehemaligen Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien, Slobodan Milosevic.)

Das geschieht mittels des Satzes "Das Video wurde am Mittwoch als Beweismaterial im Prozeß gegen den serbischen Ex-Präsidenten Slobodan Milosevic gezeigt und soll die Verbindung Belgrads mit den in Bosnien begangenen Verbrechen nachweisen."

Prozeßbeobachter Germinal Civikov führt im ‚Freitag’ vom 01.07.2005 aus, es stehe noch nicht fest, ob das Video als Beweismittel in den Prozeß aufgenommen wird. Der für die Vorführung des Videos verantwortliche Ankläger Geoffrey Nice habe erklärt, er beabsichtige noch nicht, die Aufnahme dieses Videos als Beweisstück zu beantragen. Damit ist sinngemäß wiedergegeben, was in der Verhandlung vom 15.06.2005 gesagt wurde.

Das wird bestätigt durch Ausführungen von Stefan Tenner am 21.06.2005 (http://www.telepolis.de/r4/artikel/20/20357/1.html): "Obwohl der Angeklagte ein Recht darauf hat, lehnte es Nice ab, über die Quelle des Dokuments zu sprechen und nahm auch bislang nicht das Video in die offizielle Beweisliste auf."

Zudem wurde das Video nicht in der Prozeßphase der Beweisaufnahme gegen Slobodan Milosevic gezeigt, sondern in der Phase, die der Verteidigung von Slobodan Milosevic dient.

zu 6. (Der Artikel unterstellt, ein Geistlicher der serbisch-orthodoxen Kirche habe die der Exekution beschuldigten Mitglieder der ‚Skorpione’ gesegnet.)

Das geschieht mittels der Sätze "Die Soldaten aus dem Video gehörten der serbischen Spezialeinheit ‚Skorpione’ an" und "…auf dem Srebrenica-Video sieht man zu Beginn, wie ein serbisch-orthodoxer Priester den Mitgliedern der ‚Skorpione’ den Segen erteilt im Kampf gegen den moslemischen Feind"

Diese Formulierungen suggerieren, es habe sich bei den Mitgliedern der 'Skorpione' erwiesenermaßen um Täter gehandelt (siehe dazu Punkt 4) und der Geistliche habe die Segnung in dem Wissen vorgenommen, dass eine Hinrichtung bevorsteht. Die Segnungsszene hat aber gemäß der zugehörigen Video-Einblendung am 25.06.2005, also zu einem Zeitpunkt stattgefunden, zu dem der Geistliche über die Einnahme von Srebrenica am 11.7.1995 durch bosnisch-serbische Streitkräfte und die angebliche Hinrichtung im November 1995 (siehe dazu Punkt 1) kaum informiert gewesen sein kann. (siehe folgendes Bild aus dem Online-Angebot der Tageszeitung ‚Der Standard')

Zeiteinblendung: 25.6.1995, 19:33

Und zudem ist es mehr als fraglich, ob das Video es zulässt, die Gesegneten als diejenigen zu identifizieren, die in der als Exekution deklarierten Szene als angebliche Täter auftreten.

zu 7. (Der Artikel erweckt mangels Differenzierung der Serben in Bosnien-Herzegowina und Serbiens den falschen Eindruck, als seien die 'Skorpione' Serbien und damit dessen ehemaligen Präsidenten Milosevic unterstellt.)

Das geschieht mittels der Formulierungen: "Aus einem serbischen Militär-Lkw werden sechs ausgemergelte moslemische Zivilisten gezerrt", "Die Soldaten mit serbischer Fahne und Wappen auf den Baskenmützen posieren für die Kamera", "Die Soldaten aus dem Video gehörten der serbischen Spezialeinheit 'Skorpione' an. Eine Sondereinheit des serbischen Militärs für antiterroristische Aktionen." und "Als antiterroristische Spezialeinheit im Auftrag der serbischen Polizei exekutierten sie..."

Lediglich in Zusammenhang mit dem so genannten Massaker von Srebrenica insgesamt ist von Hinrichtungen durch die bosnisch-serbischen Streitkräfte die Rede, an keiner Stelle aber in Zusammenhang mit der im Video wiedergegebenen Szene.

Daß die Behauptung, die 'Skorpione' seien eine Serbien unterstellte Einheit, falsch oder zumindest sehr fragwürdig ist, geht aus folgendem Auszug aus der Vernehmung des Zeugen der Anklage, Milan Milanovic (Deputy Defense Minister of the Republic of Serbian Krajina, RSK) vom 14.10.2003 vor dem UN-Tribunal für das ehemalige Jugoslawien hervor:

Q. Just a very few -- a final question in relation to the Skorpions. You have described the Skorpions being involved and sent to the Bihac region. When they were in this region, to whom were they subordinated then?

A. They were subordinated to the command of the army of the Republic of Serbian Krajina.

[...]

Q. And while the Skorpions were in Trnovo, to whom were they subordinated?

A. To the MUP [ministry of internal affairs] of the Republika Srpska.

Danach unterstanden die Skorpione also dem Innenminister der Republik Srpska und weder Serbien noch dessen damaligem Präsidenten Milosevic.

Abschließend:

Insgesamt sind die Verpflichtung zur wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (Pressekodex Ziffer 1) sowie das Gebot, zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen (Pressekodex Ziffer 2), mehrfach gravierend verletzt.

Es werden nicht erwiesene, fragwürdige Behauptungen aufgestellt und als Tatsachen ausgegeben. Und es werden Behauptungen verbreitet, die eindeutig falsch sind.

Zusammenfassend stellen wir fest:
  • Verantwortungsvoller Journalismus muß den Wahrheitsgehalt von Informationen prüfen und darf insbesondere Agenturmeldungen nicht ungeprüft übernehmen, verarbeiten und verbreiten.
  • Verantwortungsvoller Journalismus darf Videomaterial, dessen Authentizität nicht erwiesen ist, nicht zur Basis seiner Berichterstattung machen und dabei als Beleg für den Wahrheitsgehalt ausgeben.
  • Verantwortungsvoller Journalismus, insbesondere wenn er sich als Friedensjournalismus versteht, muß das Neutralitätsgebot beachten und darf nicht an der Schaffung von Feindbildern mitwirken.
  • Ein an der Wahrheit orientierter Journalismus muß sich abgrenzen von dem sich in erschreckender Weise ausbreitenden perfiden System der Vermischung von Wahrheit, Halbwahrheiten, Auslassungen und Unwahrheit, das in einem Geflecht von sich gegenseitig verstärkenden Veröffentlichungen - vielfach mittels Suggestion - zur interessengeleiteten, flächendeckenden Desinformation führt.
Unter Bezugnahme auf den Pressekodex, Ziffer 3, fordern wir Sie hiermit auf, die Richtigstellung der Falschinformation zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen


Unsere Beschwerde (E590/05/1) vom 21.11.2005 gegen 'DPA'


dpa-Bilder mit den Nummern 7300882 und 7212174 (Srebrenica-Video)

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf den Pressekodex, Ziffer 1 und 2 (wahrhaftige Unterrichtung und Prüfung des Wahrheitsgehalts), stellen wir hinsichtlich der von dpa veröffentlichten (in der Anlage wiedergegebenen) Bilder mit der Überschrift "Massaker von Srebrenica - Video dokumentiert Sechsfach-Mord" (7300882) bzw. "Kriegsverbrechen in Bosnien" (7212174) fest:

1. Es wird die falsche oder zumindest nicht erwiesene Behauptung transportiert, das im Video wiedergegebene Geschehen sei Teil dessen, was als das 'Massaker von Srebrenica' bezeichnet wird.

2. Es wird die falsche oder zumindest sehr fragwürdige Behauptung aufgestellt, die in dem Video wiedergegebene Szene habe sich in oder in der Nähe von Srebrenica abgespielt.

3. Es wird die nicht erwiesene Behauptung aufgestellt, dem Video sei zu entnehmen, daß Menschen getötet werden. Das ist eine Behauptung, die dem Video nicht mit Sicherheit zu entnehmen ist.

4. Personen, die der serbischen Seite zugeordnet werden, werden ohne jegliche Relativierung des Mordes und in sensationsheischender Art und Weise des Abschlachtens von Menschen bezichtigt. Das ist eine unbelegte Behauptung, die einer Vorverurteilung gleichkommt und daher unzulässig ist.

Begründung:

zu 1. (Es wird die falsche oder zumindest nicht erwiesene Behauptung transportiert, das im Video wiedergegebene Geschehen sei Teil dessen, was als das 'Massaker von Srebrenica' bezeichnet wird.)

Das geschieht mittels der Bildüberschrift "Massaker von Srebrenica" von Bild 7300882.

Das im Video dargestellte Geschehen hat aber - wie der DPA-Meldung vom 03.06.2005 zu entnehmen ist - weder räumlich noch zeitlich Bezug zu dem, was als das „Massaker von Srebrenica" bezeichnet wird und im Juli 1995 in den Tagen nach der Einnahme Srebrenicas durch bosnisch-serbische Truppen am 11.07.1995 in der Nähe von Srebrenica stattgefunden haben soll. Im Artikel heißt es, einer der Männer sei „einer der schätzungsweise 7000 Männer aus dem ostbosnischen Srebrenica, die nach der serbischen Eroberung im Juli 1995 kaltblütig hingerichtet worden waren“ und der „so hat seine Mutter erfahren, noch vier Monate in einem serbischen Lager verbracht haben [soll], ehe er vor der laufenden Kamera der Henker nahe Trnovo erschossen wurde." Und: „Weinend erzählt Nura Alispahic von den grauenhaften Video-Aufnahmen der Hinrichtung ihres 16-jährigen Sohnes und fünf weiterer junger Muslime im Herbst 1995."

Demnach hat das im Video dargestellte Geschehen vier Monate später als das so genannte Massaker von Srebrenica und an einem Ort, der mehr als 100 Straßenkilometer von Srebrenica entfernt liegt, stattgefunden (zum Ort des Geschehens: siehe auch Punkt 2). Die Behauptung, das dargestellte Geschehen sei Teil des so genannten Massakers von Srebrenica, kann also in keiner Weise als erwiesen betrachtet werden und ist somit unhaltbar.

zu 2. (Es wird die falsche oder zumindest sehr fragwürdige Behauptung aufgestellt, die in dem Video wiedergegebene Szene habe sich in oder in der Nähe von Srebrenica abgespielt.)

Diese Behauptung wird aufgestellt mittels der Angabe "Aufnahmeort: Srebrenica" in den Erläuterungen zu Bild 7300882 und mittels der Bildtexte zu den Bildern 7300882 und 7212174: "Grab from a video,... showing paramilitary soldiers slaughtering six young Bosnian Muslim captives near Srebrenica in 1995."

Laut Serbiens Innenminister Dragan Jocic hat sich das dargestellte Geschehen in der Nähe des Dorfes Trnovo am Berg Jahorina (Olympia-Gelände südlich von Sarajevo) abgespielt (‚Der Standard', 04.06.2005). Diese Ortsangabe findet sich in der Berichterstattung über das Video häufig. Der Ort liegt mehr als 100 Straßenkilometer von Srebrenica entfernt südlich von Sarajevo. Auch in Meldungen von dpa wird Trnovo als Ort des Geschehens genannt.

zu 3. (Es wird die nicht erwiesene Behauptung aufgestellt, dem Video sei zu entnehmen, daß Menschen getötet werden. Das ist eine Behauptung, die dem Video nicht mit Sicherheit zu entnehmen ist.)

Die Behauptung, es kämen Menschen zu Tode, wird aufgestellt mittels der Überschrift "Video dokumentiert Sechsfach-Mord" von Bild 7300882 sowie mittels der Bildtexte zu den Bildern 7300882 und 7212174: "Grab from a video... showing paramilitary soldiers slaughtering six young Bosnian Muslim captives near Srebrenica in 1995."

Zu sehen und zu hören sind im Video in der angeblichen Hinrichtungsszene, wie sie im Rahmen des Tribunals am 01.06.2005 vorgeführt wurde, Gewehre in Händen von Personen, die nur von hinten gezeigt sind, und zu sehen sind Personen, die in sich zusammen sinken und dann auf der Wiese liegen. Generell kann ein Video, solange die Quellen des Videos nicht offen gelegt sind und die Authentizität nicht erwiesen ist, keinen Aufschluss darüber geben, ob eine Szene echt, gespielt oder in einer anderen Weise manipuliert ist. Es ist also unzulässig, so zu tun, als komme es bei dem dargestellten Vorgang erwiesenermaßen zur Tötung von Personen.

Zudem lässt die Formulierung der Bildtexte offen, ob sich die Behauptung, es werde das ‚Abschlachten’ gezeigt, auf das Video insgesamt oder auf das einzelne Bild bezieht. Das ist zusätzlich irreführend. Bezogen auf die Bilder ist die Behauptung eindeutig falsch. Die Szene, aus denen die Bilder stammen, ist Teil eines Schwenks (siehe nachfolgende Bilder vom Beginn und Ende des Schwenks, gemäß ZDF-heutejournal am 06.06.2005), der mit einer Großaufnahme der am Boden Liegenden beginnt. In dieser Phase ist ganz eindeutig zu sehen, wie sich die Körper bewegen.

Zwei Bilder vom Beginn bzw. Ende des Schwenks (aus ZDF-heutejournal vom 6.6.2005)

Auch Blut von Einschüssen ist nicht zu erkennen. Und in dem Videomaterial - wie es verschiedentlich zu sehen ist - folgen Szenen, die zeigen, wie die Gefangenen abgeführt werden, also noch am Leben sind.

zu 4. (Personen, die der serbischen Seite zugeordnet werden, werden ohne jegliche Relativierung des Mordes und in sensationsheischender Art und Weise des Abschlachtens von Menschen bezichtigt. Das ist eine unbelegte Behauptung, die einer Vorverurteilung gleichkommt und daher unzulässig ist.)

Der Begriff 'Mord' wird verwendet in der Überschrift "Video dokumentiert Sechsfach-Mord" von Bild 7300882. Von 'Abschlachten' ist in den Bildtexten zu den Bildern 7300882 und 7212174 die Rede: "Grab from a video... showing paramilitary soldiers slaughtering six young Bosnian Muslim captives near Srebrenica in 1995."

In Zusammenhang mit dem Begriff 'Paramilitärs' wird zwar nicht unmittelbar das Attribut 'serbisch' verwendet, aber über die Behauptung, daß es sich bei der dargestellten Szene um einen Teil des so genannten Massakers von Srebrenica handelt, wird unterstellt, es handele sich um serbische Paramilitärs. Wie bereits ausgeführt - ist die Authentizität des Videos nicht geklärt und dem Video ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob die Hinrichtungsszene echt, gespielt oder in einer anderen Weise manipuliert ist. Unter diesen Voraussetzungen ist es untragbar, Begriffe wie 'Mord' und 'Abschlachten' zu verwenden. Mit der Verwendung dieser Begriffe trägt dpa zur Schaffung eines Feindbildes bei und widerspricht damit dem Neutralitätsgebot.

Abschließend:

Insgesamt sind die Verpflichtung zur wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (Pressekodex Ziffer 1) sowie das Gebot, zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen (Pressekodex Ziffer 2), mehrfach gravierend verletzt.

Es werden nicht erwiesene, fragwürdige Behauptungen aufgestellt und als Tatsachen ausgegeben.

Zusammenfassend stellen wir fest:
  • Verantwortungsvoller Journalismus muß den Wahrheitsgehalt von Informationen prüfen und darf insbesondere Agenturmeldungen nicht ungeprüft übernehmen, verarbeiten und verbreiten.
  • Verantwortungsvoller Journalismus darf Videomaterial, dessen Authentizität nicht erwiesen ist, nicht zur Basis seiner Berichterstattung machen und dabei als Beleg für den Wahrheitsgehalt ausgeben.
  • Verantwortungsvoller Journalismus, insbesondere wenn er sich als Friedensjournalismus versteht, muß das Neutralitätsgebot beachten und darf nicht an der Schaffung von Feindbildern mitwirken.
  • Ein an der Wahrheit orientierter Journalismus muß sich abgrenzen von dem sich in erschreckender Weise ausbreitenden perfiden System der Vermischung von Wahrheit, Halbwahrheiten, Auslassungen und Unwahrheit, das in einem Geflecht von sich gegenseitig verstärkenden Veröffentlichungen - vielfach mittels Suggestion - zur interessengeleiteten, flächendeckenden Desinformation führt.
Unter Bezugnahme auf den Pressekodex, Ziffer 3, fordern wir Sie hiermit auf, für die Korrektur der Information zu den Bildern zu sorgen.

Hinweis: Die zwei hier thematisierten Bilder stehen exemplarisch für eine Reihe von Bildern. Es existieren bei dpa noch weitere Bilder in Zusammenhang mit dem so genannten Srebrenica-Video, für die das hier Ausgeführte weitgehend ebenso gilt.

Mit freundlichen Grüßen


Weitere Beiträge zum Srebrenica-Video:
'Bilder lügen nicht!' oder: Fand das 'Massaker von Srebrenica' gar nicht in Srebrenica statt?
Über ein Anfang Juni 2005 'aufgetauchtes' Video, das eine Verbindung zwischen Ex-Präsident Milosevic und den Vorgängen von Srebrenica herstellen soll, 11.6.2005
Ein fragwürdiges Video
Artikel von Ralph Hartmann über das so genannte Srebrenica-Video - aus 'Ossietzky' vom 9.7.2005

Alle Beiträge zu Srebrenica im Überblick:
Srebrenica, Frau Albright und die Satellitenbilder
Betrachtungen zu einem 'Massaker', das genau zum richtigen Zeitpunkt kam, 17.3.2005
Die Rolle von Srebrenica im Juli 1995
Jürgen Elsässer in 'junge Welt' vom 22.09.2003
Fragen, was in Srebrenica geschah, bald strafbar?
Jürgen Elsässer in 'junge Welt' vom 19.2.2005
Ohne Beweis ein gesichertes Faktum?
George Pumphrey über das 'Massaker von Srebrenica', 1999
'Bilder lügen nicht!' oder: Fand das 'Massaker von Srebrenica' gar nicht in Srebrenica statt?
Über ein Anfang Juni 2005 'aufgetauchtes' Video, das eine Verbindung zwischen Ex-Präsident Milosevic und den Vorgängen von Srebrenica herstellen soll, 11.6.2005 (zuletzt ergänzt am 20.11.2005)
Reaktionen auf die Betrachtung 'Bilder lügen nicht!' oder: Fand das 'Massaker von Srebrenica' gar nicht in Srebrenica statt?
Über ein Anfang Juni 2005 'aufgetauchtes' Video, das eine Verbindung zwischen Ex-Präsident Milosevic und den Vorgängen von Srebrenica herstellen soll (Stand: 28.12.2005)
Der Pressekodex gilt nicht mehr
dpa-Journalist und Burda-Vorstandsmitglied kippen das Wahrheitsgebot, 15.3.2006
Ein fragwürdiges Video
Artikel von Ralph Hartmann über das so genannte Srebrenica-Video - aus 'Ossietzky' vom 9.7.2005
Panther, Kaimane, Skorpione
Artikel von Germinal Civikov über das so genannte Srebrenica-Video und den Prozeß gegen Slobodan Milosevic - aus 'Freitag' vom 1.7.2005
Bitte um Auskunft in Sachen Srebrenica
Eine Anfrage anläßlich der Internationalen Konferenz Bosnien 92-95 vom 2. bis 4.12.2005 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, 21.11.2005
"Gefechtstote werden geleugnet"
Gespräch mit Alexander Dorin in 'junge Welt' vom 10.7.2010
Was geschah in Srebrenica?
Artikel aus Ossietzky 16/2009
Gegen die Manipulation der Wahrheit
Interview mit Alexander Dorin zu Srebrenica, geführt von Kaspar Trümpy (Schweizer ICSM-Mitglied) am 12.09.2012

Alle Beiträge zum Fall Milosevic im Überblick:
Milosevic ist schuldig - das steht fest - denn wäre er es nicht, wäre es die Nato
Betrachtungen zu Jürgen Elsässers Buch 'Kriegslügen', Jugoslawien und dem Prozess gegen Slobodan Milosevic
Propagandamaterial als Beweismittel im Prozeß gegen Ex-Präsident Slobodan Milosevic
tagesschau.de zeigt das Propaganda-Bild unkommentiert, 14.2.2002
"Nie wieder Aufklärung - WDR-Dokumentation über den Haager Prozeß gegen Milosevic erhält den Joseph-Goebbels-Preis der Fernsehkritik"
Jürgen Elsässer in 'junge Welt' vom 3.12.2003 über "die story: Das Tribunal - Angeklagt Slobodan Milosevic", WDR-Fernsehen, 1.12.2003
Scharping, Milosevic und die Amselfeld-Propaganda
Über zwei Zitate und den Vorwurf, Slobodan Milosevic sei ein Nationalist
Literatur-Nobelpreisträger Harold Pinter gegen einen Prozeß der Unfairnis und Verfolgung
Künstler-Appell für Milosevic, verfasst von Robert Dickson (kanadischer Dichter) - Montreal, New York, Moskau, Paris, März/April 2004
NATO-Flop am Amtsgericht
Klaus Hartmann über ein Urteil, das die Sperrung der Spendenkonten für die Verteidigung von Slobodan Milosevic illegal nennt - 'junge Welt' vom 04.03.2006
Milosevic klagt an
Anna Gutenberg über das Buch 'Die Zerstörung Jugoslawiens - Slobodan Milosevic antwortet seinen Anklägern', Zambon-Verlag 2006 - 'junge Welt' vom 04.03.2006
Die Ku-Klux-Klan-Logik zu Den Haag
Rainer Rupp in 'junge Welt' vom 15.03.2006
Nicht in die Knie gezwungen
Ralph Hartmann, ehemaliger DDR-Botschafter in Belgrad, Auszüge aus der Rede zum Gedenken an Slobodan Milosevic, in 'junge Welt' vom 20.3.2006
Der Tod von Milosevic: ein politischer Mord, für den das Opfer verantwortlich gemacht wird
Sarah Flounders (Co-Direktorin des International Action Center, New York), in der Übersetzung aus dem Englischen von Klaus von Raussendorff, 23.3.2006
Mord in Den Haag
Ralph Hartmann in 'Ossietzky' vom 17.3.2006

Alle Beiträge zu vergangenen Kriegen:
Was Bilder beweisen - über die Funktion von Bildern im Krieg gegen Jugoslawien
Artikel von Andreas Neumann, August 2000, aus der Zeitschrift Arbeiterfotografie, Ausgabe 88
Der Informationskrieg
Artikel des Gegen-Informations-Büros zum Thema 'Propaganda und Krieg'
Bilder, sagt man, lügen nicht - oder vielleicht doch?
Artikel von Thomas Deichmann in der Weltwoche vom 9.1.1997
Unter den Trümmern der Dresden-Debatte liegen die Leichen des Jahres 1999
Jürgen Elsässer in 'junge Welt' vom 14.2.2005
Sarajewo 5.2.1994 - Bomben für den Frieden
Ralph Hartmann in 'Ossietzky', Ausgabe 8/2005