Medien und Krieg - Das 'Massaker von Srebrenica' |
Fragen, was in Srebrenica geschah, bald strafbar? Jürgen Elsässer in 'junge Welt' vom 19.02.2005 - "Lex NPD gegen freie Presse - Der Gesetzentwurf der Regierungsparteien gegen Neonaziaufmärsche verharmlost den Holocaust und kriminalisiert Kritik an staatlicher Kriegshetze" Es mußte ja so kommen. Wenn dieser Staat sich des Antifaschismus bemächtigt, werden am Ende alle kriminalisiert, die dem Staat im Wege stehen, und die Verharmlosung des Holocaust wird erleichtert. Am Freitag wurde im Bundestag eine Beschlußvorlage der Regierungsparteien diskutiert, die es in sich hat: Der »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches« soll in kürzester Zeit durchs Parlament gepeitscht werden, um - so wird das Vorhaben verkauft - Aufmärsche der NPD wie etwa am kommenden 8. Mai am Brandenburger Tor zu verhindern. Doch die vorgeschlagene Neuformulierung des Versammlungsgesetzes ist eine Steilvorlage für alle Neonazis: Verboten werden demnach Aufzüge an Orten, die »an die Opfer einer organisierten menschenunwürdigen Behandlung« erinnern. »Organisierte menschenunwürdige Behandlung« - damit kann man das Wegschließen alter Menschen in Altersheimen oder die Abfertigung von ALG-II-Empfängern auf bundesdeutschen Arbeitsämtern bezeichnen. Was die Sozialdemokraten und Grünen im Bundestag mit dieser Formulierung aber meinen, ist der staatliche Massenmord an sechs Millionen Juden. Mit welchem Recht empören sich Politiker, die den Holocaust begrifflich derart verharmlosen, über das NPD-Schlagwort »Bombenholocaust«? Noch brisanter ist die vorgesehene Änderung des Paragraphen 130 StGB. Mit bis zu fünf Jahren Gefängnis wird demnach bestraft, wer eine »Handlung im Sinne von Paragraph 6 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches« - also Völkermord - »billigt, rechtfertigt, leugnet oder verharmlost«. Der Entwurf faßt darunter nicht nur Taten, die »unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft«, sondern auch »unter einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft« begangen wurden, soweit dieser Völkermord »durch die rechtskräftige Entscheidung eines internationalen Gerichts, dessen Zuständigkeit die Bundesrepublik Deutschland anerkannt hat, festgestellt ist«. »Leugnen des Völkermordes im ehemaligen Jugoslawien« war in der Erläuterung des Justiz- und Innenministeriums für eine erste Fassung des neuen Gesetzes sogar explizit genannt worden. Das entspricht auch der aktuellen Vorlage: Ein »internationales Gericht, dessen Zuständigkeit die Bundesrepublik Deutschland anerkannt hat«, ist beispielsweise der vom UN-Sicherheitsrat eingerichtete Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag. Er hat schon in mehreren Urteilen festgeschrieben, daß die Serben im bosnischen Bürgerkrieg »Völkermord« begangen hätten, unter anderem im Sommer 1995 in der Stadt Srebrenica. Auch der frühere jugoslawische Präsident Slobodan Milosevic ist dessen angeklagt. Nach Verabschiedung des neuen Gesetzes wird man diesen unbegründeten Behauptungen künftig nicht mehr entgegentreten dürfen, ohne als Srebrenica-Leugner in einen Sack mit Holocaust-Leugnern gesteckt zu werden. Engagierte Journalisten müßten dann ebenso mit jahrelangen Gefängnisstrafen rechnen wie Demonstranten, die mit Verweis auf die Fadenscheinigkeit des Völkermordvorwurfes für die Freiheit von Milosevic demonstrieren. So kann man die Erinnerung daran tilgen, daß das Kabinett Schröder/Fischer 1999 einen Völkermord erfunden hat, um Jugoslawien bombardieren zu können. Wer solche Antifaschisten hat, braucht keine Neonazis mehr. Quelle: http://www.jungewelt.de/2005/02-19/001.php Anmerkung: Punkt 2 von Absatz 3, §130 Strafgesetzbuch, fehlt in der am 11.3.2005 vom Bundestag verabschiedeten Fassung. In der Fassung, wie sie z.B. vom Bundesjustizministerium in einer Pressemitteilung vom 11.2.2005 veröffentlicht war, hatte es geheißen: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung eine Handlung im Sinne von § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches billigt, rechtfertigt, leugnet oder verharmlost, die 1. unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft oder 2. unter einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft, soweit die Handlung durch die rechtskräftige Entscheidung eines internationalen Gerichts, dessen Zuständigkeit die Bundesrepublik Deutschland anerkannt hat, festgestellt ist, begangen wurde." Damit gibt es die "Gleichsetzung der Billigung der (tatsächlichen) Nazigewaltherrschaft mit der anderer (sogenannter) Gewaltherrschaften" - wie Jürgen Elsässer am 12.3.2005 in der 'jungen Welt' schreibt - nicht mehr. Die Gleichsetzung von Auschwitz und Srebrenica bleibt uns im Gesetzestext also (zunächst) erspart. |
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